Ziel und Zweck der Verbesserung der dem ländlichen Charakter angepassten Infrastruktur - Ländlicher Wegebau - ist die Förderung und Erschließung ländlicher Gebiete durch den Neubau und die Befestigung ländlicher Wege und Straßen. Gefördert werden vor allem Gemeinden. Fördergegenstände sind der Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege, die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege einschließlich Brücken und notwendiger Anlagen.