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Ländlicher Wegebau

Verbesserung der dem ländlichen Charakter angepassten Infra­struktur

Ziel und Zweck der Verbesserung der dem ländlichen Charakter angepassten Infrastruktur - Ländlicher Wegebau - ist die Förderung und Erschließung ländlicher Gebiete durch den Neubau und die Befestigung ländlicher Wege und Straßen. Gefördert werden vor allem Gemeinden. Fördergegenstände sind der Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege, die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege einschließlich Brücken und notwendiger Anlagen.

Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 - Landwirtschaft, Agrarstruktur
Referat 340
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Referatsleiter
Thomas Reimann

Telefon: 0385-588 6340
Fax: 0385-588 6032
E-Mail: t.reimann@lu.mv-regierung.de

Zusatzinformationen


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