Bestellungsbehörden für das landwirtschaftliche Sachverständigenwesen sind seit dem 01. Januar 2009 die Industrie- und Handelskammern M-V. Grundlage dafür ist die Landesverordnung zur Erweiterung der Zuständigkeiten nach dem Gesetz der Industrie- und Handelskammern M-V durch Übertragung des landwirtschaftlichen Sachverständigenwesens vom 30. November 2009.
Die bis zum 31.12.2008 bestellten Sachverständigen bleiben als vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bestellte Sachverständige tätig und werden bis zum Ablauf ihrer Bestellung durch das Ministerium betreut.