Die Tierproduktion spielt für die Landwirtschaft eine sehr wichtige Rolle. Die Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel als Produkte der Tierproduktion hängt dabei weitgehend von der Verwendung sicherer und erstklassiger Futtermittel ab.
Nur einwandfreie Futtermittel garantieren, dass in Fleisch, Milch und Eiern keine Stoffe enthalten sind, die für die Gesundheit des Menschen bedenklich oder schädlich sein können. Futtermittel müssen auch so beschaffen sein, dass durch sie die Gesundheit der Tiere nicht beeinträchtigt wird. Durch ihre Zusammensetzung soll eine optimale Ernährung der Tiere sichergestellt und ihre Leistungsfähigkeit gefördert werden.
Dieses sind auch die in rechtlichen Vorschriften festgelegten Ziele der amtlichen Futtermittelüberwachung. Sie dient dem Zweck sicherzustellen, dass die vom Tier gewonnenen Lebensmittel für die Gesundheit des Menschen unbedenklich sind, dem Schutz der Tiergesundheit und dazu, eine Gefährdung des Naturhaushaltes zu verhindern. Dazu werden rechtliche Vorschriften überwacht zu
Durch die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene sind Futtermittelunternehmen verpflichtet, eine Erklärung gemäß Artikel 18 Absatz 3 der o. g. Verordnung gegenüber der zuständigen Behörde abzugeben. Die Formulare dafür werden auf der Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei zum Download angeboten. Die Erklärung ist in den Sammelanträgen, die Landwirtschaftsbetriebe für flächenbezogene Beihilfen stellen können, bereits enthalten.