Als "Handel" bezeichnet man allgemein den Ankauf, Transport und Verkauf von Gütern - also auch von Tieren, die im Handelsrecht als Waren bezeichnet werden.
Im Veterinärwesen wird der Handel in verschiedene Kategorien unterteilt:
Die Begriffe Einfuhr und Ausfuhr bezeichnen den Handel der gesamten EU mit Drittländern, die nicht
Mitgliedstaaten der EU sind.
Mit Durchfuhr ist der Transport durch das Gebiet der EU gemeint. Die Durchfuhr muss nicht direkt erfolgen.
Manche Waren werden auch vorübergehend in der EU zwischengelagert, wobei ebenfalls veterinärrechtliche Bestimmungen
eingehalten werden müssen.
Wenn Tiere und Waren innerhalb Deutschlands verbracht oder gehandelt werden, spricht man vom innerstaatlichen
Handel. Manche Sendungskategorien sollen ausdrücklich in Deutschland verbleiben, weil dieses so gewollt oder
vorgeschrieben ist.
Wenn Tiere oder Produkte von einem Mitgliedstaat nach anderen Mitgliedstaaten der EU transportiert werden, spricht man
von innergemeinschaftlichem Verbringen.
Im EU–Recht wird innergemeinschaftlicher Handel mit lebenden Tieren als "Warenaustausch zwischen Mitgliedsstaaten im Sinne des EG-Vertrages" definiert. Damit sind alle Waren (Tiere) gemeint, "die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden". Allerdings muss nicht in jedem Fall ein Handel im engeren Sinne oder Besitzerwechsel stattfinden. Auch das Mitbringen von Reiseproviant ist veterinärrelevant ebenso wie zum Beispiel das private Reisen mit Hunden und Katzen oder der Transport von Pferden zu Sportveranstaltungen und wieder zurück.
Handelsbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten grundsätzlich verboten, es sei denn, die Verbote oder Beschränkungen sind aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen und Tieren, gerechtfertigt. Beim Transport von Tieren sind zudem strenge tierschutzrechtliche Vorschriften zu beachten.
Das Ziel von Vorschriften ist stets der Schutz der Öffentlichen Gesundheit, also der Verbraucher, und der Tiergesundheit in der Europäischen Union. Verbraucherschutz bedeutet auch, dass Menschen hinsichtlich der Qualität einer Ware nicht getäuscht werden, auch wenn keine unmittelbare Gesundheitsgefahr davon ausgeht. Um dieses Ziel zu erreichen, ohne den freien Handel in der EU unnötig zu beschränken, werden Tiere und Produkte grundsätzlich an der Außengrenze der EU kontrolliert. Dabei arbeiten Grenztierärzte, Zöllner und andere Behörden sehr eng zusammen. Innerhalb der EU, also im innergemeinschaftlichen Handel dürfen die Tiere und Produkte in der Regel nur so streng kontrolliert werden, wie im eigenen Mitgliedstaat.
Sofern Sie mit Ihren Haustieren eine Reise unternehmen wollen, gibt es Verordnungen und Regelungen, die es zu beachten gilt. Das für Ihren Wohnsitz zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kann Ihnen immer sachdienliche Auskunft geben. Einen Überblick über die Anforderungen können Sie aus den Merkblättern unter "Dokumente und Downloads" entnehmen.