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Betriebskontrollen

Die Durchführung der Betriebskontrollen nach Spezialvorschriften erfolgt von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern nach Vorgaben zur Kontrollhäufigkeit unter Berücksichtigung des hygienischen Risikos, der Funktionalität betrieblicher Eigenkontrollsysteme und nach koordinierten Überwachungsprogrammen des Bundes oder der EU. Die Kontrollinhalte richten sich im Wesentlichen nach den allgemeingültigen lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygienischen Vorschriften, nach produktbezogenen oder branchenbezogenen speziellen Aspekten und häufig zusätzlich nach aktuellen Anlässen (Beschwerden, Schnellwarnungen, Umweltberichten, Gesundheitsberichten u. dgl.).

Im Jahre 2006 wurden in nahezu 25.000 Objekten mehr als 41.000 Kontrollen durchgeführt.

Für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Lebensmitteln tierischer Herkunft sind umfangreiche gemeinschaftsrechtliche Hygienevorschriften zu beachten. Betriebe mit EG-Zulassung haben aufgrund dieser Vorschriften einen hohen Hygienestandard zu sichern. Bisher haben in Mecklenburg-Vorpommern 139 Betriebe eine Zulassung zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erhalten. Um den gesundheitlichen Verbraucherschutz sicherzustellen, werden diese Betriebe von den zuständigen VLÄ mit einer hohen Kontrollfrequenz überwacht.


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut