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Dioxin in Schweinefleisch aus Irland

Was ist Dioxin?
Dioxine sind chlorierte Verbindungen, die als unerwünschte Nebenprodukte hauptsächlich bei Verbrennungsprozessen (z.B. Metall- und Stahlproduktion, industrielle Verbrennungsanlagen) entstehen können und auf diesem Weg in die Umwelt gelangen. Eine weitere Stoffklasse chlorierter Verbindungen sind polychlorierte Biphenyle (PCB), die zum Teil den Dioxinen sehr ähnlich sind, aber im Gegensatz zu ihnen chemisch hergestellt werden.

Aktuelles Geschehen in Irland
Am 5. Dezember 2008 wurde erstmalig über das europäische Schnellwarn-system bekannt gegeben, dass Irland im Rahmen eines Überwachungs-programms der Lebensmittelkette deutlich erhöhte Gehalte an polychlorierten Biphenylen (PCB) in Schweinefleisch festgestellt hat. Die Werte der Analysenergebnisse haben den EU-Höchstgehalt für Dioxine und dioxin-ähnliche PCBs in Schweinefleisch z. T. um das 100-fache überschritten.

Wie ist Dioxin in das Schweinefleisch gekommen?
Den bisherigen Ermittlungsergebnissen zur Folge ist das Dioxin über kontaminierte Futtermittel in das Schweinefleisch gelangt. Die Futtermittel sollen durch Altöl verunreinigt worden sein, welches in Irland von einem Futtermittelhersteller für die Trocknung von Futtermitteln eingesetzt wurde. Es wird davon ausgegangen, dass erstmalige Kontaminationen des Futtermittels am 1. September 2008 aufgetreten sind.

Wie groß ist die Gesundheitsgefährdung?
Bedingt durch die lipophilen Eigenschaften der Dioxine und PCBs lagern diese Stoffe sich im Fettgewebe von Menschen an und können dadurch das Immun- und Nervensystem schädigen. Eine krebserregende Wirkung wird diesen Stoffen ebenfalls zugeschrieben.

Seit 1989 ist der Einsatz von polychlorierten Biphenylen (PCB) in Deutschland verboten. Die Verbindungen sind jedoch in der Umwelt immer noch nachweisbar und können über diesen Weg in die Nahrungskette gelangen. Darum ist aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes eine Festsetzung möglichst niedriger Höchstgehalte für Dioxine und PCB in Lebensmitteln erforderlich. Diese Festsetzung erfolgte durch die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission.

Für Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse sind demnach folgende Höchstgehalte vorgeschrieben: Für die Summe aus Dioxinen: 1,0 pg/g Fett; Für die Summe aus Dioxinen und dioxinähnlichen PCB: 1,5 pg/g Fett.

Die toxische Wirkung von Dioxinen bzw. PCBs kommt erst durch eine Anhäufung dieser im Körper zu Stande. Die European Food Safety Authority (EFSA) hat in einem Gutachten eine tolerierbare wöchentliche Aufnahme von 14 pg/kg Körpergewicht festgestellt, welche für den Menschen ungefährlich ist. In dem irischen Schweinefleisch wurden Analyseergebnisse von max. 200 pg/g Schweinefleisch festgestellt. Laut Aussage des EFSA-Gutachtens sind selbst bei einer längeren Aufnahme über einen Zeitraum von 90 Tagen von zu 100% kontaminiertem Fleisch mit maximalen Dioxingehalten (200 pg/g Fett) gesundheitliche Schäden unwahrscheinlich.

Maßnahmen in der EU/in Deutschland?
EU-weit läuft derzeit ein umfassender Rückruf von Schweinefleisch, das im Zeitraum vom 1. September bis zum 6. Dezember 2008 in Irland produziert wurde.

Gemäß EU-Vorgaben sollen sämtliche fleischhaltigen Produkte aus dem besagten Produktionszeitraum vom Markt entfernt werden, die einen Anteil von mehr als 20% an irischem Schweinefleisch/–fett enthalten und bei denen die Analyse ergeben hat, dass die vorgeschriebenen Höchstgehalte für Dioxine überschritten sind. Ergibt die Untersuchung, dass die Grenzwerte unterschritten werden, dürfen auch Produkte mit einem Anteil von mehr als 20% irischen Schweinefleisches/–fettes in den Handel gelangen.

Ist solches Fleisch auch nach Mecklenburg-Vorpommern gelangt?
Die Lieferwege von irischem Schweinefleisch, das zwischen dem 1. September 2008 und dem 5. Dezember 2008 nach Mecklenburg-Vorpommern geliefert wurde, konnten restlos aufgeklärt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand erhielten 9 Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 120 t Schweinefleisch, von dem angenommen wurde, dass es aus irischen Betrieben stammte, welche mit dem Dioxingeschehen in Zusammenhang gebracht wurden.

Für ca. 118 t Schweinefleisch konnte bereits Entwarnung gegeben werden. Damit waren die Produkte von 6 Betrieben, die mit diesem Fleisch beliefert wurden, für den menschlichen Verzehr unbedenklich. Zudem haben Laboruntersuchungen aus den noch sichergestellten Beständen keine Dioxinbelastung ausgewiesen.

3 Betriebe erhielten bereits im September bzw. Oktober eine Gesamtmenge von ca. 1,9 t Schweinefleisch. Davon konnten laut Lieferliste 0,5 t als unverdächtiges Schweinefleisch identifiziert werden. Für die restlichen bereits verzehrten 1,4 Tonnen Schweinefleisch aus Irland kann eine mögliche Kontamination mit Dioxin bzw. dioxinähnlichen PCB nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es waren keine Restbestände mehr vorhanden, die hätten beprobt werden können.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern wurde erstmalig am 5. Dezember 2008 durch das Europäische Schnellwarnsystem über das Geschehen in Irland in Kenntnis gesetzt und konnte daher erst ab diesem Zeitpunkt Maßnahmen einleiten. Für die betroffenen Verbraucher bestand jedoch keine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung durch die kurzfristige Exposition (siehe EFSA-Gutachten).

Woher weiß Mecklenburg-Vorpommern, dass es betroffen ist?
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat wie alle Bundesländer eine Kontaktstelle für Schnellwarnungen. Darüber hinaus gibt es eine nationale Kontaktstelle beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Schnellwarnungen werden über das europaweite Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) versendet. Mit ihnen wird gewährleistet, dass Informationen über Lebensmittel und Futtermittel, die beanstandet wurden, schnell zu den betroffenen Mitgliedsstaaten gelangen und dort die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden können.

Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern
Mitarbeiter des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucher-schutz sowie der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise sind derzeit dabei, die Vertriebswege von geliefertem Schweinefleisch aus Irland nachzuvollziehen, welches in dem Zeitraum vom 1. September bis zum 6. Dezember 2008 produziert und nach Mecklenburg-Vorpommern geliefert wurde. Die zuständigen Behörden im Land arbeiten intensiv und konzentriert an der Überprüfung der Lieferlisten und Vertriebswege sowie der Sicherstellung von möglicherweise belastetem Schweinefleisch.

Wie funktioniert ein amtlicher Rückruf?
Nach Eingang einer Schnellwarnung wird diese durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bewertet. Ist Mecklenburg-Vorpommern in das beschriebene Geschehen verwickelt, wird sofort das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des betroffenen Landkreises/der betroffenen kreisfreien Stadt informiert. Ein Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist eine Behörde auf kommunaler Ebene, die dem Landrat oder Oberbürgermeister unterstellt ist. Mitarbeiter dieser Behörde, Amtstierärzte oder Lebensmittelkontrolleure, gehen den Hinweisen aus der Schnellwarnung nach, führen Kontrollen vor Ort durch und ermitteln die notwendigen Informationen wie z. B. Lieferlisten und Vertriebswege. Im Falle von kontaminiertem Fleisch, wird so der Verbleib der Ware aufgeklärt und noch vorhandene Produkte wurden gesperrt und z. T. zum Hersteller zurückgeführt bzw. direkt vernichtet. Über alle vorgenommenen Maßnahmen wird das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zeitnah informiert. Über die Kontaktstelle für Schnellwarnungen werden diese Informationen - falls erforderlich - zum Bund und von dort weiter an alle anderen Bundesländer sowie in bestimmten Fällen an die EU für eine Verteilung in alle Mitgliedsstaaten gesendet.


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