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Lebensmitteluntersuchung

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÄ) entnehmen amtliche Proben nach einem straff vorgegebenen Probenplan. Das Probenmaß für Planproben errechnet sich aus der Vorgabe 4,5 Lebensmittelproben je 1.000 Einwohner und 1 Probe Bedarfsgegenstand oder kosmetisches Mittel je 3.000 Einwohner. Die VLÄ können zusätzlich 0,5 Proben je 1.000 Einwohner nach eigenem Ermessen entnehmen. Es sind bestimmte inhaltliche Festlegungen zu beachten, z.B.:

  • vorgegebene Lebensmittelgruppe einhalten,
  • mindestens 50 % aus landeseigener Produktion,
  • Funktionsfähigkeit betrieblicher QS-Systeme berücksichtigen,
  • Schwerpunktthemen beachten.

Zu den Planproben kommen anlassbezogene Proben (Verfolgsproben, Beschwerdeproben, Verdachtsproben) hinzu.

Nach den Erfahrungen der letzten drei Jahre werden ca. 10.000 Lebensmittelproben und ca. 700 Bedarfsgegenstände bzw. kosmetische Mittel jährlich amtlich untersucht.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV beteiligt sich an den koordinierten Überwachungsprogrammen der EU und am bundesweiten Lebensmittel-Monitoring.

Das Untersuchungsspektrum umfasst immer die sinnesphysiologische Prüfung und die Kennzeichnung, meistens die traditionellen chemischen Untersuchungen auf die Zusammensetzung und den Wahrheitsgehalt der Angaben im Zutatenverzeichnis sowie die mikrobiologische Beschaffenheit, kann aber auch den Nachweis und die Bestimmung von Zusatzstoffen, gentechnisch veränderten Bestandteilen, Rückständen und Kontaminanten oder den Bestrahlungsnachweis eines Lebensmittels oder Bedarfsgegenstandes beinhalten. Die festgestellten Beanstandungen betreffen zum überwiegenden Teil (nahezu bei 10 % der Proben) Kennzeichnungsmängel, zu nahezu 4 % produktbezogene Mängel und den bundesweiten Erfahrungen entsprechend zu unter 1 % eine gesundheitsgefährdende Beschaffenheit. Verständlicherweise sind diese Beanstandungen bei den anlassbezogen entnommenen Proben anteilig höher als bei Planproben.



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