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Tierschutz und Tierschutzüberwachung

Jeder Mensch hat das Leben und Wohlbefinden aller Tiere als Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen.

Kein Mensch darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Werden Tiere von Menschen gehalten, so müssen sie ihren artgemäßen Bedürfnissen entsprechend gehalten und versorgt werden.

Tierschutz ist kein leeres Wort - und darf nicht nur ein hehres Ziel Einzelner sein. Die moralische und gesetzliche Verpflichtung, Tiere vor Schäden, Schmerzen und Leiden zu bewahren - in der freien Natur, als Zoo- oder Heimtiere oder als landwirtschaftliche Nutztiere - gilt für jedermann. Jeder Mensch hat darauf zu achten, dass den Tieren ein ihrer jeweiligen Art gemäßes Leben und Verhalten weitgehend ermöglicht wird.

Wo diese Grundregel verletzt wird, können erhebliche Schäden, Schmerzen und Leiden der gehaltenen Tiere nicht ausgeschlossen werden. Damit besteht der Verdacht von Tierschutzrechtsverletzungen. Solche Verdachtsfälle müssen aufgeklärt werden. Doch der eigentliche Tierschutz setzt früher ein. Er soll durch Aufklärung und Selbstverständnis Missstände bei der Haltung, Unterbringung, Versorgung und im Umgang mit Tieren von vornherein ausschließen.


Dokumente und Publikationen

Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 5 - Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Fischerei
Referat 520
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin

Referatsleiter
Dr. Gerhard Letschert

Telefon: 0385-588 6520
Fax: 0385-588 6598
E-Mail: g.letschert@lu.mv-regierung.de

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