Sprache, Accesskey 1, Direkt zum Inhalt, Accesskey 2, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 3

Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Landesportale:

Landesportal | Dienstleistungsportal


Anzeigepflichtige Tierhaltung nach Viehverkehrsverordnung

Wer Tiere, die in § 26 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) genannt sind, halten will,

(also Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel unabhängig davon, ob die Haltung privat oder gewerblich ist)

hat auf der Grundlage EU-rechtlicher Vorgaben sowie nationaler Rechtsvorschriften dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vorher anzuzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Die zuständige Behörde erfasst die Haltungen oder Betriebe unter Erteilung einer Registriernummer in einem Register.

Der Tierhalter hat die Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen und Ziegen einzuhalten.

Das dient besondere dem Verbraucherschutz und einer effektiven Tierseuchenbekämpfung im Bedarfsfall.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern.


Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 5 - Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Fischerei
Referat 520
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin

Jürgen Henke

Telefon: 0385-588 6521
Fax: 0385-588 6598
E-Mail: j.henke@lu.mv-regierung.de

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut