Im August 2006 wurde das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV8) erstmalig in Deutschland nachgewiesen. Auch die Einrichtung von Restriktionszonen (Sperrgebiet, 100 km Radius und Beobachtungsgebiet, 50 km Radius) und die sich daraus ergebenden Beschränkungen für den Handel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen), konnten die flächenhafte Ausbreitung der Blauzungenkrankheit nicht verhindern.
Insbesondere in den westlichen Bundesländern kam es zu erheblichen Verlusten durch Erkrankung und Verendung von Tieren. Im Jahr 2008 wurde deshalb in Deutschland eine Notimpfung und im Jahr 2009 eine Pflichtimpfung gegen BTV8 durchgeführt.
Mit der Impfung konnte deutschlandweit die Zahl der Ausbrüche von ca. 21.000 im Jahr 2007 auf 9 im Jahr 2009 reduziert werden. In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2007 3 Fälle, 2008 25 Fälle und 2009 3 Fälle durch die zuständigen Behörden im Tierseuchennachrichtensystem (TSN) erfasst.
Die Ziele der Impfung, wirtschaftliche Folgeschäden durch klinische Erscheinungen und Tierverluste zu verhindern, die Viruslast in der empfänglichen Tierpopulation zu vermindern sowie die weitere Erregerausbreitung zu verlangsamen, wurden damit eindeutig erreicht.
Ab dem Jahr 2010 wird die Impfung auf freiwilliger Basis durchgeführt, was bei unzureichender Impfabdeckung und Nachlassen des Impfschutzes der Tiere die Gefahr eines "Wiederaufflackerns" der Tierseuche birgt.
Zur Unterstützung der Impfung gegen BTV8 wurde seitens der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern eine Beihilferegelung, nach der die Kosten für den Impfstoff bei Erfüllung der Voraussetzungen übernommen werden können, geschaffen.
Bezüglich des Handels von empfänglichen Tieren in von der Blauzungenkrankheit freie Gebiete, bestehen besondere Vorgaben, wie u. a. zusätzliche Untersuchungen, Zusatzbescheinigungen und Behandlung der Tiere mit Insekten abweisenden Mitteln.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das für Ihren Landkreis bzw. Ihre kreisfreie Stadt zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.