Nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes ist der Verkehr mit Tierarzneimitteln einschließlich deren Herstellung umfangreich geregelt. Besondere Relevanz hat die Überwachung von Tierarzneimitteln, wenn sie bei Lebensmittel liefernden Tieren eingesetzt werden.
Die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte und ihre tierärztlichen Hausapotheken sowie die Tierhalter/innen von Lebensmittel liefernden Tieren unterliegen der regelmäßigen Überwachung.
Zuständig dafür ist gem. Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Apotheken-, Arzneimittel- und Betäubungsmittelwesens vom 31. Januar 2006 (AAZVO M-V) das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.
Die Aufgaben umfassen folgende Punkte:
Für die Fachaufsicht der Tierarzneimittelüberwachung/Überwachung der GMP-gerechten Herstellung von Tierimpfstoffen und Sachverständigentätigkeit in diesem Bereich ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern zuständig.