FFH-Managementpläne dienen der konkreten Darstellung des Schutzzweckes und der Erhaltungsziele der FFH-Gebiete sowie zur konsensorientierten Umsetzung und Lösung von Konflikten mit Betroffenen. In dieser Doppelfunktion der Pläne werden auch die nötigen Maßnahmen festgelegt, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung wichtiger Erhaltungsziele dienen.
In diesem Beitrag wird aufgezeigt, welche Aufgaben ein Managementplan bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie hat und welche Vorteile er betroffenen Kommunen, Eigentümern und Landnutzern bringen kann.
Die FFH-Richtlinie (Art. 6 Abs. 1) verweist auf die mögliche Erstellung von "Bewirtschaftungsplänen" ("Managementplänen") für FFH-Gebiete, in denen die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen für Lebensraumtypen und Arten festgeschrieben werden:
"... Artikel 6
Mit Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 25. Mai 2004 wurde der Einsatz der Managementplanung in Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 18.Oktober 2007 diese Vorgehensweise bestätigt.
Ein Managementplan für ein FFH-Gebiet soll möglichst konkrete, auf das jeweilige Gebiet bezogene Maßnahmen festlegen, um den jeweiligen Schutzzweck und damit das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ langfristig zu sichern. Zur Umsetzung der Maßnahmen können u. a. gehören: Freiwillige Vereinbarungen, administrative Regelungen zu Nutzungseinschränkungen, Verträge zur naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung, Förderung von Projekten wie der Gewässerrenaturierung, gezielte Öffentlichkeitsarbeit oder die Ausweisung eines Schutzgebietes (z.B. Landschafts- oder Naturschutzgebiet). Alle Maßnahmen sollen im größtmöglichen Einvernehmen mit der örtlichen Bevölkerung durchgeführt werden.
Die für die Naturschutzbehörden verbindlichen Managementpläne werden aus einem naturschutzfachlichen Teil mit der Darstellung der Schutz- und Erhaltungsziele, die sich aus der Meldung ergeben, und einem konsensorientierten Umsetzungs- und Maßnahmenteilbestehen.
Der Managementplan besteht aus einem naturschutzfachlichen Teil, in dem der aktuelle Zustand der gemeldeten
Lebensräume und Arten beschrieben und bewertet wird und in dem die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele
sowie wünschenswerte Entwicklungsziele für das Gebiet festgelegt werden. Dabei ist die Bedeutung der maßgeblich zu
schützenden Bestandteile des Gebietes für das gesamte Netz Natura 2000 zu beachten. Es wird der Bestand gegenwärtiger
und geplanter verträglicher und unverträglicher Nutzungen aufgenommen und bewertet. Bei unzureichendem Kenntnisstand
sind Kartierungen der Lebensräume und Arten erforderlich.
Im zweiten Teil des Managementplans, dem konsensorientierten Umsetzungs- und Maßnahmenteil, werden möglichst im Konsens
mit den Betroffenen (Nutzer, Eigentümer, Gemeinden usw.) Erhaltungsmaßnahmen und verträgliche Nutzungen festgelegt und
Lösungswege für weiterhin bestehende Konflikte aufgezeigt.
Damit werden die Verpflichtungen des Landes erfüllt, die sich aus der Meldung der Gebiete an die europäische
Kommission ergeben.
Eine intensive Information und Konsultation der örtlich Betroffenen ist erforderlich, um eine Akzeptanz der
Gebiets-Meldung und des Plans sicherzustellen.
Die Aufstellung der Managementpläne erfolgt nach den Vorgaben eines Fachleitfadens. Er bildet zusammen mit einem Umsetzungsleitfaden die Grundlage für die finanzielle Förderung der Managementplanung.
Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der Maßnahmen bilden sogenannte "freiwillige Vereinbarungen" mit den verschiedenen Nutzergruppen, Privaten und den kommunalen Trägern. Sie tragen in einem gemeinsamen Prozess dazu bei, widerstreitende und konkurrierende Ansprüche zu harmonisieren und auszugleichen.
Ein Beispiel für Befahrensregelungen von geschützten Küstengewässern finden Sie für die Wismarbucht unter: www.naturschutz-wismarbucht.de und für den Greifswalder Bodden unter: www.wassersport-im-bodden.de.
Dieses Vorgehen wurde auch auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern von allen Umweltministern Deutschlands durch einen gemeinsamen Beschluss der UMK bestätigt.
Managementpläne werden durch die staatliche Naturschutzverwaltung unter enger Beteiligung der kommunalen Naturschutzbehörden aufgestellt. Eine Verbindlichkeit für die Naturschutzbehörden ergibt sich nach Erlass durch die oberste Naturschutzbehörde. Ansprechpartner vor Ort sind die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur (StÄUN) sowie die Ämter für die Biosphärenreservate.
Die Managementpläne für die Waldflächen in den FFH-Gebieten stellt die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern auf.
Managementpläne werden in den Gebieten aufgestellt, in denen ein hohes Konfliktpotenzial zwischen den Ansprüchen des Naturschutzes und aktuellen oder absehbaren Nutzungen (Tourismus, Landwirtschaft, Forstwirtschaft u.s.w.) oder zukünftigen Entwicklungsabsichten besteht.
Bisher wurden Managementpläne in folgenden FFH-Gebieten abgeschlossen bzw. werden z. Zt. erarbeitet oder vorbereitet:
| EU-Nummer | Gebietsname | Fläche in ha |
|---|---|---|
| 2137-302 | Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft | 3.665 |
| 1739-304 | Rostocker Heide * | 3.591 |
| 2138-302 | Warnowtal mit Zuflüssen | 6.479 |
| 2238-302 | Wald- und Gewässerlandschaft um Groß Upahl und Boitin | 3.493 |
| 1936-302 | Kleingewässerlandschaft südlich von Kröpelin | 4.027 |
| 2239-301 | Nebeltal mit Zuflüssen | 6.549 |
| 2036-302 | Kleingewässerlandschaft bei Kirch Mulsow | 1.552 |
| 2241-302 | Wald- und Kleingewässerlandschaft südlich von Teterow | 3.359 |
| 2037-302 | Beketal mit Zuflüssen | 2.227 |
| 34.942 |
| EU-Nummer | Gebietsname | Fläche in ha |
|---|---|---|
| 2646-305 | Wälder bei Feldberg mit Breitem Luzin und Dolgener See | 3.945 |
| 2646-304 | Schmaler Luzin, Zansen und Carwitzer See | 1.580 |
| 2245-302 | Tollensetal mit Zuflüssen | 6.894 |
| 2442-301 | Wald- und Kleingewässerlandschaft nördlich Waren | 3.942 |
| 2644-303 | Tiergarten Neustrelitz * | 42 |
| 2446-301 | Wald- und Kleingewässerlandschaft bei Burg Stargard | 2.033 |
| 2545-303 | Tollensesee mit Zuflüssen und umliegenden Wäldern | 6.554 |
| 2441-302 | Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel | 2.457 |
| 2743-304 | Kleinseenlandschaft zwischen Mirow und Wustrow | 1.500 |
| 2441-303 | Kölpinsee und Nordteil Fleesensee | 3.349 |
| 2547-302 | Wald- und Kleingewässerlandschaft Hinrichshagen-Wrechen | 2.564 |
| 2744-309 | Schwarzer See östlich Priepert | 24 |
| 2742-302 | Mirower Holm | 467 |
| 35.351 |
| EU-Nummer | Gebietsname | Fläche in ha |
|---|---|---|
| 2234-304/2235-401 | Schweriner Außensee / SPA Schweriner Seen | 4.418 |
| 2531-303 | Schaaletal mit Zuflüssen und nahegelegenen Wäldern und Mooren | 1.853 |
| 2733-301 | Lübtheener Heide | 1.464 |
| 2133-303 | Wald- und Kleingewässerlandschaft Everstorf | 854 |
| 2538-302 | Alte Elde bei Kuppentin, Fahrenhorst und Bobziner Zuschlag | 616 |
| 2130-303 | Moore in der Palinger Heide | 272 |
| 2130-302 | Herrnburger Binnendüne und Duvennester Moor | 155 |
| 2533-301 | Sude mit Zuflüssen | 2.519 |
| 2338-304 | Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen, Unterlauf | 5.312 |
| 1934-302 | Wismarbucht * | 23.828 |
| 2634-301 | Schlosspark Ludwigslust * | 186 |
| 2632-301 | Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier | 273 |
| 2638-305 | Fließgewässer, Seen und Moore des Siggelkower Sanders | 1.227 |
| 2737-302 | Ruhner Berge | 351 |
| 43.328 |
| EU-Nummer | Gebietsname | Fläche in ha |
|---|---|---|
| 2251-301 | Altwarper Binnendüne, Neuwarper See und Riether Werder * | 1.428 |
| 2350-301 | Waldhof, Jägerbrück und Schwarzer See, Teilgebiet TÜB | 2.446 |
| 1747-301 | Greifswalder Bodden | 59.970 |
| 2750-306 | Randowtal bei Grünz und Schwarze Berge | 697 |
| 64.541 |
| EU-Nummer | Gebietsname | Fläche in ha |
|---|---|---|
| 1941-301 | Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen | 17.554 |
| 1346-301 | Steilküste und Blockgründe Wittow | 1.850 |
| 1542-302 | Recknitz-Ästuar und Halbinsel Zingst | 27.890 |
| 47.294 |
| EU-Nummer | Gebietsname | Fläche in ha |
|---|---|---|
| 2231-306 | Wald- und Moorlandschaft um den Röggeliner See | 1.360 |
| 2331-306 | Schaalsee | 2.206 |
| 3.566 | ||
| Gesamt | 225.456 |
Mit einem * sind die abgeschlossenen Pläne gekennzeichnet.
Ziel der Managementplanung ist es, in ausgewählten Gebieten hoher Konfliktdichte: