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Managementplanung

FFH-Managementpläne dienen der konkreten Darstellung des Schutzzweckes und der Erhaltungsziele der FFH-Gebiete sowie zur konsensorientierten Umsetzung und Lösung von Konflikten mit Betroffenen. In dieser Doppelfunktion der Pläne werden auch die nötigen Maßnahmen festgelegt, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung wichtiger Erhaltungsziele dienen.

In diesem Beitrag wird aufgezeigt, welche Aufgaben ein Managementplan bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie hat und welche Vorteile er betroffenen Kommunen, Eigentümern und Landnutzern bringen kann.

Was ist ein Managementplan?

Die FFH-Richtlinie (Art. 6 Abs. 1) verweist auf die mögliche Erstellung von "Bewirtschaftungsplänen" ("Managementplänen") für FFH-Gebiete, in denen die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen für Lebensraumtypen und Arten festgeschrieben werden:

"... Artikel 6

  1. Für die besonderen Schutzgebiete legen die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest, die gegebenenfalls geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen.
  2. Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten..."

Mit Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 25. Mai 2004 wurde der Einsatz der Managementplanung in Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 18.Oktober 2007 diese Vorgehensweise bestätigt.

Ein Managementplan für ein FFH-Gebiet soll möglichst konkrete, auf das jeweilige Gebiet bezogene Maßnahmen festlegen, um den jeweiligen Schutzzweck und damit das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ langfristig zu sichern. Zur Umsetzung der Maßnahmen können u. a. gehören: Freiwillige Vereinbarungen, administrative Regelungen zu Nutzungseinschränkungen, Verträge zur naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung, Förderung von Projekten wie der Gewässerrenaturierung, gezielte Öffentlichkeitsarbeit oder die Ausweisung eines Schutzgebietes (z.B. Landschafts- oder Naturschutzgebiet). Alle Maßnahmen sollen im größtmöglichen Einvernehmen mit der örtlichen Bevölkerung durchgeführt werden.

Welchen Inhalt hat ein Managementplan?

Die für die Naturschutzbehörden verbindlichen Managementpläne werden aus einem naturschutzfachlichen Teil mit der Darstellung der Schutz- und Erhaltungsziele, die sich aus der Meldung ergeben, und einem konsensorientierten Umsetzungs- und Maßnahmenteilbestehen.

Der Managementplan besteht aus einem naturschutzfachlichen Teil, in dem der aktuelle Zustand der gemeldeten Lebensräume und Arten beschrieben und bewertet wird und in dem die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele sowie wünschenswerte Entwicklungsziele für das Gebiet festgelegt werden. Dabei ist die Bedeutung der maßgeblich zu schützenden Bestandteile des Gebietes für das gesamte Netz Natura 2000 zu beachten. Es wird der Bestand gegenwärtiger und geplanter verträglicher und unverträglicher Nutzungen aufgenommen und bewertet. Bei unzureichendem Kenntnisstand sind Kartierungen der Lebensräume und Arten erforderlich.
Im zweiten Teil des Managementplans, dem konsensorientierten Umsetzungs- und Maßnahmenteil, werden möglichst im Konsens mit den Betroffenen (Nutzer, Eigentümer, Gemeinden usw.) Erhaltungsmaßnahmen und verträgliche Nutzungen festgelegt und Lösungswege für weiterhin bestehende Konflikte aufgezeigt.

Damit werden die Verpflichtungen des Landes erfüllt, die sich aus der Meldung der Gebiete an die europäische Kommission ergeben.
Eine intensive Information und Konsultation der örtlich Betroffenen ist erforderlich, um eine Akzeptanz der Gebiets-Meldung und des Plans sicherzustellen.

Die Aufstellung der Managementpläne erfolgt nach den Vorgaben eines Fachleitfadens. Er bildet zusammen mit einem Umsetzungsleitfaden die Grundlage für die finanzielle Förderung der Managementplanung.

Beispiel einer Karte der Lebensraumtypen mit Bewertung der Erhaltungszustände auf Teilflächenebene aus dem Managementplan "Wismarbucht"

Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der Maßnahmen bilden sogenannte "freiwillige Vereinbarungen" mit den verschiedenen Nutzergruppen, Privaten und den kommunalen Trägern. Sie tragen in einem gemeinsamen Prozess dazu bei, widerstreitende und konkurrierende Ansprüche zu harmonisieren und auszugleichen.

Ein Beispiel für Befahrensregelungen von geschützten Küstengewässern finden Sie für die Wismarbucht unter: www.naturschutz-wismarbucht.de und für den Greifswalder Bodden unter: www.wassersport-im-bodden.de.

Dieses Vorgehen wurde auch auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern von allen Umweltministern Deutschlands durch einen gemeinsamen Beschluss der UMK bestätigt.

Wer stellt den Managementplan auf?

Managementpläne werden durch die staatliche Naturschutzverwaltung unter enger Beteiligung der kommunalen Naturschutzbehörden aufgestellt. Eine Verbindlichkeit für die Naturschutzbehörden ergibt sich nach Erlass durch die oberste Naturschutzbehörde. Ansprechpartner vor Ort sind die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur (StÄUN).

Die Managementpläne für die Waldflächen in den FFH-Gebieten stellt die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern auf.

Für welche Gebiete werden Managementpläne erarbeitet?

Managementpläne werden in den Gebieten aufgestellt, in denen ein hohes Konfliktpotenzial zwischen den Ansprüchen des Naturschutzes und aktuellen oder absehbaren Nutzungen (Tourismus, Landwirtschaft, Forstwirtschaft u.s.w.) oder zukünftigen Entwicklungsabsichten besteht.

Bisher wurden Managementpläne in folgenden FFH-Gebieten abgeschlossen bzw. werden z. Zt. erarbeitet oder vorbereitet:

StAUN Rostock

EU-NummerGebietsnameFläche in ha
2137-302Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft3.665
1739-304Rostocker Heide *3.591
2138-302Warnowtal mit Zuflüssen6.479
2238-302Wald- und Gewässerlandschaft um Groß Upahl und Boitin3.493
1936-302Kleingewässerlandschaft südlich von Kröpelin4.027
2239-301Nebeltal mit Zuflüssen6.549
2036-302Kleingewässerlandschaft bei Kirch Mulsow1.552
2241-302Wald- und Kleingewässerlandschaft südlich von Teterow3.359
32.715

StAUN Neubrandenburg

EU-NummerGebietsnameFläche in ha
2646-305Wälder bei Feldberg mit Breitem Luzin und Dolgener See3.945
2646-304Schmaler Luzin, Zansen und Carwitzer See1.580
2245-302Tollensetal mit Zuflüssen6.894
2442-301Wald- und Kleingewässerlandschaft nördlich Waren3.942
2644-303Tiergarten Neustrelitz *42
2446-301Wald- und Kleingewässerlandschaft bei Burg Stargard2.033
2545-303Tollensesee mit Zuflüssen und umliegenden Wäldern6.554
2441-302Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel2.457
2341-302Malchiner See3.460
2743-304Kleinseenlandschaft zwischen Mirow und Wustrow 1.500
2441-303Kölpinsee und Nordteil Fleeesensee3.349
2547-302Wald- und Kleingewässerlandschaft Hinrichshagen-Wrechen2.564
38.320

StAUN Schwerin

EU-NummerGebietsnameFläche in ha
2234-304/2235-401Schweriner Außensee / SPA Schweriner Seen4.418
2531-303Schaaletal mit Zuflüssen und nahegelegenen Wäldern und Mooren1.853
2733-301Lübtheener Heide1.464
2133-303Wald- und Kleingewässerlandschaft Everstorf854
2538-302Alte Elde bei Kuppentin, Fahrenhorst und Bobziner Zuschlag616
2130-303Moore in der Palinger Heide272
2130-302Herrnburger Binnendüne und Duvennester Moor155
2533-301Sude mit Zuflüssen2.519
2338-304Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen, Unterlauf5.312
1934-302Wismarbucht *23.828
2634-301Schlosspark Ludwigslust *186
41.477

StAUN Ueckermünde

EU-NummerGebietsnameFläche in ha
2251-301Altwarper Binnendüne, Neuwarper See und Riether Werder1.428
2350-301Waldhof, Jägerbrück und Schwarzer See, Teilgebiet TÜB2.446
1747-301Greifswalder Bodden59.970
2750-306Randowtal bei Grünz und Schwarze Berge697
1846-303Moore zwischen Greifswald und Miltzow245
64.786

StAUN Stralsund

EU-Nummer GebietsnameFläche in ha
1446-302Nordrügensche Boddenlandschaft 11.142
1941-301Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen17.554
1346-301Steilküste und Blockgründe Wittow1.850
30.546

Großschutzgebiete

EU-NummerGebietsnameFläche in ha
2231-306Wald- und Moorlandschaft um den Röggeliner See1.360
2331-306Schaalsee2.206
3.566
Gesamt211.392

Mit einem * sind die abgeschlossenen Pläne gekennzeichnet.

Zusammenfassung

Ziel der Managementplanung ist es, in ausgewählten Gebieten hoher Konfliktdichte:

  • die naturschutzfachlichen Erfordernisse aus der Meldung umzusetzen,
  • klare und plausible Regelungen (Erhaltungsziele) zu schaffen (Rechtssicherheit),
  • konsensorientierte Lösungen mit den betroffenen Landnutzern zu erreichen (Ausgleich der Interessen),
  • Gemeinden und Vorhabensträgern eine größere Planungssicherheit zu ermöglichen (was geht, was geht nicht),
  • Einzelfallprüfungen auf Verträglichkeit zu erleichtern.

Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 6 - Naturschutz und Landschaftspflege
Referat 620
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin

Referatsleiter
Eugen Berg

Telefon: 0385-588 6620
Fax: 0385-588 6637
E-Mail: e.berg@lu.mv-regierung.de

FFH-Management, objektbezogen: Örtlich zuständige Naturschutzbehörden:

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