Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind verpflichtet, europäische Schutzgebiete nach zwei maßgeblichen europäischen Richtlinien des Naturschutzrechtes zu benennen und auszuweisen. Es handelt sich hierbei um die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (kurz: Vogelschutz-Richtlinie) und die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (kurz: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie = FFH-RL). Die durch die Mitgliedsstaaten auf Grundlage dieser Richtlinien zu benennenden und auszuweisenden Europäischen Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete bilden zusammen das kohärente europäische ökologische Netz "Natura 2000".
Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden der EU-Kommission 1992 15 Vogelschutzgebiete gemeldet. Wegen einer ungenügenden Meldung von Gebieten hat die EU-Kommission 2001 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, wonach auch in Mecklenburg-Vorpommern weitere Vogelschutzgebiete nachgemeldet werden mussten. Am 26. April 2005 hat die Landesregierung beschlossen, vorab das Gebiet "Schweriner Seen" als Europäisches Vogelschutzgebiet gegenüber der Europäischen Kommission zu benennen. In einem weiteren Ausweisungsverfahren, das auf wissenschaftlicher Grundlage beruht, werden nun insgesamt 60 Vogelschutzgebiete mit 923.400 ha für Mecklenburg-Vorpommern an Land sowie in den Küstengewässern innerhalb der 12-sm-Zone ausgewiesen.
In den Jahren 1998 und 1999 wurden insgesamt 136 FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 1.820 km2 in zwei Tranchen vorgeschlagen. Die zusammengefassten FFH-Gebietsvorschläge des Mitgliedsstaates Deutschland wurden durch die EU-Kommission jedoch als unzureichend bewertet. Zur Abstellung der Defizite wurden nach breiten Öffentlichkeitsbeteiligungen und auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 25. Mai 2004 weitere ergänzende FFH-Gebietsvorschläge gegenüber der EU-Kommission gemeldet.
Mit der Meldung von 5 FFH-Gebieten in der 12-Seemeilen-Zone vor der Küste von Mecklenburg-Vorpommern am 25. September 2007 wurde nun ein Abschluss des mehrjährigen Meldeprozesses erreicht. Die FFH-Gebietskulisse umfasst nun 235 Gebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 573.700 ha (einschließlich marine Gebiete innerhalb der 12-sm-Zone).
| Gebiets- kategorie | Land- fläche (ha) | Anteil (%) | Fläche Hoheits- gewässer (ha) | Anteil (%) | Gesamt- fläche (ha) | Anteil *) (%) | Anzahl Gebiete |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fauna-Flora- Habitat-Gebiete | 285450 | 12,4 | 288200 | 36,3 | 573650 | 18,5 | 235 |
| Europäische Vogelschutz- gebiete | 565100 | 24,5 | 358300 | 45,1 | 923400 | 29,8 | 60 |
*)Die Landesfläche von Mecklenburg-Vorpommern inklusive seiner Hoheitsgewässer umfasst 3.099.400 ha.
Bezugsfläche des Landes: 2.305.800 ha
Bezugsfläche der Hoheitsgewässer: 793.600 ha
Stand: 2007
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 6 - Naturschutz und Landschaftspflege
Referat 610
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin
Referatsleiterin
Dr. Isa Krietsch
| Telefon: | 0385-588 6610 |
| Fax: | 0385-588 6637 |
| E-Mail: | i.krietsch@lu.mv-regierung.de |
Liste der gemeldeten Vogelschutzgebiete
Liste der gemeldeten FFH-Gebiete