Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Ebenso können Naturschutzgebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit ausgewiesen werden. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen untersagt. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern umfassen beispielsweise naturnahe Fließgewässer, Seen, Moore, Wälder, Offenlandschaften und Küstenabschnitte mit den speziell an diese Lebensräume gebundenen Artenvorkommen. Sie stellen überwiegend Rückzugsräume für im Bestand bedrohte tritt-, störungs- oder eutrophierungsempfindliche Pflanzen- und Tierarten dar und bedürfen daher eines besonderen Schutzes. Die Natur hat in diesen sogenannten Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege Vorrang vor allen anderen Nutzungen und Ansprüchen. Nur ein pfleglicher bzw. achtsamer Umgang mit diesen besonders wertvollen Flächen kann deren Fortbestehen, u.a. auch als wichtige Lebensgrundlage für den Menschen, langfristig sichern.
| Anzahl | Landfläche (ha) | Gesamtfläche MV (ha) | Anteil an der Landesfläche (%) |
|---|---|---|---|
| 286 | 91.600 | 3.098.600 | 3,0 |
Stand: 31.12.2010