Als wichtiges Naturschutzinstrument hat sich die Ausweisung von Schutzgebieten etabliert. Die Kategorien unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, ihres Schutzzieles und ihres Schutzzwecks.
Nach nationalem Recht kann das Land Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke festsetzen. Den Landkreisen obliegt die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen. Die den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt per Gesetz übertragene Betreuung der Naturschutzgebiete erfolgt in enger Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helfern.
Die seit 1990 eingerichteten drei Nationalparke sowie die drei Biosphärenreservate werden durch die Mitarbeiter der Großschutzgebietsverwaltung und die sechs Naturparke durch Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie unter der bundesweiten Dachmarke "Nationale Naturlandschaften" betreut und entwickelt.