2004 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die EU-Zoorichtlinie von 1999 durch ein Zoogesetz in Landesrecht umgesetzt. Das bedeutet, dass künftig alle tiergärtnerischen Einrichtungen eine Zoogenehmigung beantragen müssen. Bei der Erteilung der Genehmigung stehen im Vordergrund:
Hierzu erarbeitete die Landesregierung gemeinsam mit dem Landeszooverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Prüfkriterien zur Bewertung der Zoos und Tiergärten in unserem Land. So wird die Einbindung der Naturschutzbemühungen unserer tiergärtnerischen Einrichtungen in die Welt-Zoo-Naturschutzstrategie durch die EU-Zoorichtlinie gewährleistet und es können die Potentiale der Zoos in Mecklenburg-Vorpommern für den Erhalt der natürlichen Lebensräume und Ökosysteme genutzt werden.