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Zoos und Tiergärten

Sibirischer Tiger im Zoo Schwerin; Quelle: Zoologischer Garten Schwerin GGmbh, Erika Hellmich
Sibirischer Tiger im Zoo Schwerin; Quelle: Zoologischer Garten Schwerin GGmbh, Erika Hellmich

2004 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die EU-Zoorichtlinie von 1999 durch ein Zoogesetz in Landesrecht umgesetzt. Das bedeutet, dass künftig alle tiergärtnerischen Einrichtungen eine Zoogenehmigung beantragen müssen. Bei der Erteilung der Genehmigung stehen im Vordergrund:

  • Gesichtspunkte des Tierschutzes sowie des Natur- und Artenschutzes
  • Erfüllung des Umweltbildungs- und Forschungsauftrages
  • Einhaltung bestimmter Standards bei der tierärztlichen Betreuung und bei der Lagerung und Aufbereitung des Tierfutters

Hierzu erarbeitete die Landesregierung gemeinsam mit dem Landeszooverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Prüfkriterien zur Bewertung der Zoos und Tiergärten in unserem Land. So wird die Einbindung der Naturschutzbemühungen unserer tiergärtnerischen Einrichtungen in die Welt-Zoo-Naturschutzstrategie durch die EU-Zoorichtlinie gewährleistet und es können die Potentiale der Zoos in Mecklenburg-Vorpommern für den Erhalt der natürlichen Lebensräume und Ökosysteme genutzt werden.


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Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 6 - Naturschutz und Landschaftspflege
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin

Abteilungsleiter
Hans-Joachim Schreiber

Telefon: 0385-588 6060
Fax: 0385-588 6637
E-Mail: h.schreiber@lu.mv-regierung.de

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