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Bereiche des Verbraucherschutzes

Verbraucherschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er ist Querschnittsaufgabe nahezu aller Politik- und Wirtschaftsbereiche.

So unterscheidet man z. B. den:

  • technischen Verbraucherschutz (z. B. Sicherheit von Elektrogeräten und Spielzeug)
  • stoffbezogenen Verbraucherschutz (z. B. Umgang mit Gefahrstoffen im Privatbereich wie Lampenöle, Asbest, Holzschutzmittel)
  • medizinischen Verbraucherschutz (z. B. Sicherheit und Qualität von Medizingeräten und Arzneimitteln)
  • sozialen Verbraucherschutz (z. B. Schutz und Hilfe bei Verbraucherinsolvenz)
  • wirtschaftlichen Verbraucherschutz (z. B. Prävention und Schutz bei Geldgeschäften mit Banken und beim Abschluss von Versicherungen) und den
  • ernährungsbezogenen Verbraucherschutz (z.B. Prävention von Fehlernährung und dadurch mitbedingter Erkrankungen)

Die Ressorts der Landesregierung erarbeiten gemäß ihren Zuständigkeiten gemeinsam Rahmenvorgaben oder setzen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft in den Bereichen des Verbraucherschutzes um.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz übt dabei eine koordinierende Funktion für alle Bereiche aus.

Für den ernährungsbezogenen Verbraucherschutz ist es originär zuständig. Das Ministerium wirkt präventiv neben der Gewährleistung von Lebensmittelsicherheit durch kontinuierliche Überwachung und ein effektives Qualitätsmanagementsystem auf dem Gebiet der Ernährung. Dies geschieht z. B. durch die Förderung von Ernährungsberatung bereits im Kindergarten oder in der Schule. Gemeinsam mit anderen Ressorts der Landesregierung werden Strategien zur gesundheitlichen Prävention und Nachsorge erarbeitet und umgesetzt. Nichtregierungsorganisationen sind Partner und Umsetzer von Förderprogrammen und Beratungsmaßnahmen.

Durch ein effizientes Krisenmanagement, die ständige Wertung und ggf. Weiterleitung von Informationen aus dem europäischen Schnellwarnsystem und von eigenen Überwachungs- und Untersuchungsergebnissen werden Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Sie wenden ein Risiko, das von Lebensmitteln und Futtermitteln ausgehen kann, für die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbraucher ab oder minimieren es.


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