1990 gab es in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Defizite in der Abwasserbeseitigung. Die Reinigungsleistung vorhandener Kläranlagen war unzureichend. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an zentrale öffentliche Kläranlagen betrug 64 Prozent; heute über 86 Prozent.
Derzeit werden in Mecklenburg-Vorpommern 573 öffentliche Kläranlagen mit Behandlungskapazitäten größer 50 Einwohnerwerten (EW) betrieben: davon 411 mit einer Ausbaugröße EW. Vier Kläranlagen besitzen eine Ausbaugröße von über 100.000 EW. Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 EW verfügen, wie es die Kommunalabwasserverordnung verlangt, neben der mechanisch-biologischen Behandlung über Einrichtungen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. Teilweise werden diese Techniken auch bei kleineren Kläranlagen eingesetzt. Insgesamt werden bei ca. 90 Prozent der anfallenden Abwässer gezielt die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor verringert.
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt insgesamt 14.368 Kilometer: davon 9.991 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 3.678 Kilometer Regenwasserkanäle und 699 Kilometer Mischwasserkanäle.
Bei weniger als 14 Prozent der Landesbevölkerung erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral über 67.200 Kleinkläranlagen , darunter rund 30.800 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung. Dazu kommen etwa 10.200 abflusslose Sammelgruben. Gemessen an der Anzahl der langfristig verbleibenden Kleinkläranlagen (61.300) verfügt damit rund die Hälfte der Anlagen noch nicht über die erforderliche Abwasserreinigung. Berücksichtigt man den derzeitigen Bestandsschutz von normgerechten Untergrundverrieselungsanlagen während der Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, besteht gegenwärtig ein unmittelbarer Handlungsbedarf bei immerhin noch ca. 19.400 Grundstücken. Weitere 11.000 kommen dann im Laufe der Jahre, nach Auslaufen der Erlaubnisse, hinzu.