Gewässerunterhaltung und -ausbau
Wiederhergestellte Gewässer- durchgängigkeit; Foto: StALU Mittleres Mecklenburg Dienststelle Rostock
In Gräben, Bächen und Flüssen sammelt sich der auf die Erde fallende Niederschlag und fließt dem Meer zu. Diesen
natürlichen Vorgang beeinflusst der Mensch seit Jahrhunderten, indem er die Gewässer für seine Zwecke u.a. vertieft,
begradigt, verlegt und aufstaut. Die damit verbundenen Arbeiten an den Gewässern werden als Wasserbau bezeichnet.
Unterhaltung und Ausbau der Gewässer 1. Ordnung (außer Bundeswasserstraßen) obliegen dem Land. Die Unterhaltung
Gewässer zweiter Ordnung ist Aufgabe von Gewässerunterhaltungsverbänden, ausbaupflichtig sind hier die Gemeinden.
Aktuell hat der Wasserbau in unserem Lande zwei Kernaufgaben:
- die Gewässer so auszubauen und zu unterhalten, dass das normale Wasserdargebot ohne dass es Schaden erzeugt
abfließen kann und - möglichst gleichzeitig -
- den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern und die Zielvorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu
erreichen (insbesondere durch Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit und der Gewässerstruktur)
Kontakt
Hausanschrift
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Wasser und Boden
Referat 430
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Referent
Lothar Nordmeyer