In den letzten Jahren gab es in vielen europäischen Flussgebieten extreme Hochwasserereignisse mit hohen Schäden, die dringenden Handlungsbedarf auf europäischer und nationaler Ebene begründeten.
Mit Hilfe der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der EU soll das Hochwasserrisiko in Europa erkannt und reduziert werden. Durch Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erfolgte die Umsetzung der europäischen Richtlinie in das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kernziel ist der Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des Kulturerbes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Menschen in Fluss- und Küstengebieten. Inhaltlich wird die Richtlinie in drei Stufen umgesetzt. In den ersten beiden Stufen müssen zunächst die Hochwasserrisikogebiete identifiziert und kartographisch dargestellt werden, bevor in der dritten Stufe die Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt werden. Für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Überprüfung der Berichte gibt es vorgegebene Fristen.
Zunächst werden Risikogebiete identifiziert. Hierzu werden vorhandene Informationen, wie zum Beispiel über die Topographie, die Flächennutzung sowie über hydrologische und geomorphologische Merkmale, genutzt, um für jede Flussgebietseinheit eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos vorzunehmen. Dabei werden neben den möglichen Schäden zukünftiger Hochwasserereignisse auch diejenigen aus vergangenen Hochwässern betrachtet.
Eine erste Überprüfung ist für den 22.12.2018 vorgesehen, danach alle sechs Jahre.
Für die ermittelten Risikogebiete werden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. Dies erfolgt auf der Grundlage von numerisch-hydraulischen Modellierungen.
Die Hochwassergefahrenkarten klassifizieren die zu erwartenden Hochwasserereignisse nach der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens. So werden Extremereignisse, wie zum Beispiel eine Kombination aus Sturmflut und Binnenhochwasser, ausgewiesen, die eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit besitzen. Die Karten informieren aber auch über Ereignisse mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit (100-jährliches Ereignis) und ggf. über Hochwasserereignisse mit häufigerer Eintrittswahrscheinlichkeit (<100-jährliches Ereignis). Für jedes Szenario werden u.a. das Ausmaß der Überflutung sowie die Wassertiefe und ggf. die Fließgeschwindigkeiten dargestellt.
Die Hochwasserrisikokarten bilden die potentiellen Hochwasserschäden für jedes in den Gefahrenkarten dargestellte Szenario ab. Sie enthalten u.a. Angaben zur Anzahl potentiell betroffener Einwohner, zu den negativen Folgen für wirtschaftliche Tätigkeiten, zur Gefahr durch Anlagen mit hohem Schadstoffpotential für die Umwelt (IVU-Anlagen) sowie zu potentiell betroffenen Schutzgebieten (z. B. Trinkwasserschutz- und Natura 2000-Gebiete).
Eine erste Überprüfung ist für den 22.12.2019 vorgesehen, danach alle sechs Jahre.
Auf Grundlage der Schlussfolgerungen aus der vorläufigen Bewertung sowie den Gefahren- und Risikokarten werden in den Hochwasserrisikomanagementplänen angemessene Maßnahmen formuliert. Erreicht werden sollen die Vermeidung neuer und die Reduzierung bestehender Hochwasserrisiken sowie deren nachteiliger Folgen während eines Hochwasserereignisses.
Eine erste Überprüfung ist für den 22.12.2019 vorgesehen, danach alle sechs Jahre.
Für die Umsetzung der HWRM-RL in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zuständig.
Im Sinne von Transparenz und Effizienz sollen interessierte Stellen in die Erarbeitung, Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne einbezogen werden. Außerdem wird der Öffentlichkeit der Zugang zu den Ergebnissen der vorläufigen Bewertung, zu den Gefahren- und Risikokarten sowie zu den Hochwasserrisikomanagementplänen ermöglicht.