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Fristen der WRRL

Die Graphik veranschaulicht die Umsetzung der WRRL bis 2015.
Die Graphik veranschaulicht die Umsetzung der WRRL bis 2015.

Die Ende 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einem anspruchsvollen Zeitplan. Davon wurden bereits viele Schritte fristgerecht abgeschlossen.

Die Umsetzung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, das Erstellen des Zwischenberichts bis Ende 2012 und die Fortschreibung der Bestandsaufnahme bis Ende 2013 sind die nun anstehenden Aufgaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Ferner ist bis Ende 2015 eine Fortschreibung der Bewirtschaftungsplanung vorzunehmen.

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Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut