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Unterstützungsmaßnahmen aufgrund der ungewöhnlichen Witterungsverhältnisse 2011

Die ungewöhnlichen Witterungsverhältnisse haben im Jahr 2011 zu übermäßigen Ertragseinbußen geführt. Ziel der Landesregierung ist es, den landwirtschaftlichen Betrieben zu helfen, die erforderliche Liquidität aufrechtzuerhalten. Als "schnell umsetzbare Sofortmaßnahmen" stehen folgende Instrumente zu Verfügung:

  1. Stundung der Pachtraten landeseigener Flächen zu den Fälligkeitsterminen 30.09.2011 und 31.12.2011
    Antrag vor Fälligkeitstermin an die Landgesellschaft in Leezen
  2. Stundung von Raten zur Tilgung öffentlicher Darlehen,
    Antrag an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz z.H. Referat VI 300
  3. Übernahme von Bürgschaften durch das Land M-V für Kredite, die der Umlaufmittelfinanzierung dienen (Bürgschaftsrichtlinie-Landwirtschaft), Antrag über die Hausbank
  4. Liquiditätshilfedarlehen der Rentenbank (Programm Nr. 246/247), Antrag über die Hausbank
  5. Stundung von Steuerzahlungen und Anpassung von Vorauszahlungen sowie Vollstreckungsaufschub, Antrag an Finanzämter
  6. Ermittlung des Schadens für die Gewährung einer "Nässehilfe"

Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut