Große Staatsprüfung
Der zweijährige Vorbereitungsdienst endet mit der Großen Staatsprüfung. Diese setzt sich aus der häuslichen
Prüfungsarbeit, den Klausuren unter Aufsicht in vier Prüfungsfächern sowie den mündlichen Prüfungen in insgesamt sechs
Prüfungsfächern zusammen.
In der Großen Staatsprüfung hat die Referendarin bzw. der Referendar nachzuweisen, dass
- sie bzw. er die auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden
versteht,
- sie bzw. er mit den Aufgaben der Verwaltungen, mit den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen
Vorschriften vertraut ist und
- über wirtschaftliches Denken und führungstechnische Kenntnisse verfügt.