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Besoldung

Während des Referendariats werden Referendarbezüge nach den Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes sowie eine jährliche Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen gezahlt.

Das Landesbesoldungsamt MV hält unter www.lbesa.mv-regierung.de nähere Informationen für Sie bereit.


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