Während des Referendariats werden Referendarbezüge nach den Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes sowie eine jährliche Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen gezahlt.
Das Landesbesoldungsamt MV hält unter www.lbesa.mv-regierung.de nähere Informationen für Sie bereit.