Einstellungsverfahren
Die Einstellung für den zweijährigen Vorbereitungsdienst als Beamtin oder Beamter auf Widerruf erfolgt zum 01.10.
des Jahres. Einstellungsbehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern.
Die Stellen für den Vorbereitungsdienst werden gewöhnlich im April bzw. Mai ausgeschrieben und im Amtsblatt
Mecklenburg-Vorpommern sowie auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht.
Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist an folgende Adresse zu richten:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
- Personalreferat -
Kennwort: APO-Umwelttechnik/Umweltschutz
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Der Bewerbung sind in Kopie beizufügen:
- Geburtsurkunde (Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden der Kinder),
- Lebenslauf,
- Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife,
- die Belegnachweise der wissenschaftlichen Hochschule,
- die Zeugnisse über die Hochschulprüfungen (Diplomvorprüfung und Diplomhauptprüfung bzw. Bachelorprüfung und
Masterprüfung und oder Zeugnisse entsprechender ausländischer Hochschulen/ Universitäten sowie gegebenenfalls über
Zusatz- oder andere Prüfungen),
- die Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades sowie Urkunden über andere akademische Grade,
- gegebenenfalls Nachweise über eine berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Diplomhauptprüfung,
- Nachweis, dass der Bewerber Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
- eine persönliche schriftliche Erklärung, ob gerichtliche Strafen vorliegen oder ein gerichtliches Strafverfahren
oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.
Auf Anforderung sind vorzulegen:
- ein amtliches Führungszeugnis aus den letzten sechs Monaten,
- ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand und
- eine Erklärung, dass der Bewerber zu keiner Zeit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für nationale
Sicherheit angehört hat und auch keine Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit mit einer der vorgenannten
Dienststellen eingegangen ist.