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Einstellungsvoraussetzungen

Die Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst müssen einen erfolgreichen Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums (Regelstudienzeit von mindestens 8 Fachsemestern) an einer wissenschaftlichen Hochschule in einem der folgenden Studiengänge nachweisen:

Bauingenieurwesen, Biochemie, Biologie, Chemie/Chemietechnik, Elektrotechnik, Geologie, Hüttenwesen, Maschinenbau, Physik, Umweltschutz oder Verfahrenstechnik. Darüber hinaus kann die Einstellungsbehörde weitere geeignete Studiengänge für das Fachgebiet Umwelttechnik als gleichwertig anerkennen.

Die oben genannten Einstellungsvoraussetzungen sind ebenfalls über einen Masterabschluss einer Universität gegeben.

Eine möglichst einjährige berufliche Praxis auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist darüber hinaus wünschenswert.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis müssen zudem erfüllt sein. In das Beamtenverhältnis darf unter anderem nur berufen werden, wer

  1. Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
  2. die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintritt und
  3. in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Sicht geeignet ist.

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Höchstaltersgrenzen gelten nicht u.a.:

  1. in den Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen,
  2. für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes.

Näheres dazu regelt die Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg–Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung – ALVO M-V).

Eine Übernahme in den Landesdienst kann auch bei bestandener Staatsprüfung nicht zugesichert werden.


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