Die Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst müssen einen erfolgreichen Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums (Regelstudienzeit von mindestens 8 Fachsemestern) an einer wissenschaftlichen Hochschule in einem der folgenden Studiengänge nachweisen:
Bauingenieurwesen, Biochemie, Biologie, Chemie/Chemietechnik, Elektrotechnik, Geologie, Hüttenwesen, Maschinenbau, Physik, Umweltschutz oder Verfahrenstechnik. Darüber hinaus kann die Einstellungsbehörde weitere geeignete Studiengänge für das Fachgebiet Umwelttechnik als gleichwertig anerkennen.
Die oben genannten Einstellungsvoraussetzungen sind ebenfalls über einen Masterabschluss einer Universität gegeben.
Eine möglichst einjährige berufliche Praxis auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist darüber hinaus wünschenswert.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis müssen zudem erfüllt sein. In das Beamtenverhältnis darf unter anderem nur berufen werden, wer
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Höchstaltersgrenzen gelten nicht u.a.:
Näheres dazu regelt die Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg–Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung – ALVO M-V).
Eine Übernahme in den Landesdienst kann auch bei bestandener Staatsprüfung nicht zugesichert werden.