Die Teilnahme an den ausbildungsbegleitenden Lehrgängen in Hannover und Güstrow sowie an Fachexkursionen und der Präsenzphase in Weimar ist in der Regel mit einer Dienstreise verbunden, die einen entsprechenden Dienstreiseantrag erfordern.
Aber auch wenn eine Zuweisung zur jeweiligen Ausbildungseinheit durch das Ministerium erfolgt, ist in angemessener Zeit vor der Dienstreise ein Dienstreiseantrag einzureichen.
Folgende Verkehrsmittel kommen dabei in Betracht:
Die Abrechnung entstandener Reisekosten ist nur innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise gemäß § 3 Abs. 5 des Landesreisekostengesetzes Mecklenburg-Vorpommern möglich.
Während einer Dienstreise wird für den erhöhten Verpflegungsaufwand Tagegeld gewährt. Die Höhe des Tagegeldes richtet sich bei den Beamten auf Widerruf nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Bekanntmachung des Finanzministeriums über die Abfindung der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst mit Reisekosten, Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld aus Anlass der Ausbildung vom 06.08.2001.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag Trennungsgeld nach der Trennungsgeldverordnung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit oben genannter Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 06.08.2001 durch das Ministerium bewilligt und festgesetzt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird im Einzelfall Umzugskostenvergütung zugesagt.