Sprache, Accesskey 1, Direkt zum Inhalt, Accesskey 2, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 3

Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Landesportale:

Landesportal | Dienstleistungsportal


Behörden / Institutionen

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit besteht seit dem 01.01.2006 das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) als obere Landesbehörde. Das LAGuS setzt sich zusammen aus der Zentralabteilung und fünf Fachabteilungen, in denen die nichtministeriellen Aufgaben des Landes in den Bereichen Jugend und Familie, Gesundheit, Soziales Versorgung, Arbeitsschutz und technische Sicherheit sowie Arbeitsmarkförderung bearbeitet werden.

Wesentliche Aufgaben des LAGuS sind:

  • Beratung des SM und anderer Behörden, insbesondere der Gesundheitsämter auf dem Gebiet der Hygiene und des sonstigen Gesundheitsschutzes, überörtliche Entscheidungsvorbereitung zu Fragen der Epidemiologie und Kommunalhygiene sowie der Umweltmedizin, Krankenhausüberwachung und von genetischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen, Durchführung von mikrobiologischen sowie chemischen Messungen und Untersuchungen für Gesundheitsämter und andere Behörden, Mitwirkung bei der Gesundheitsberichtserstattung, der Verhütung übertragbarer Krankheiten und der Gesundheitsförderung;
  • Prüfungen für die Berufe des Gesundheitswesens, Erlaubnisse zur Führung von Berufsbezeichnungen für die Gesundheitsfachberufe, AiP-Erlaubnisse;
  • staatliche Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und nichtaktiven Medizinprodukten:
  • Aufsicht über die Versorgungsämter, übergreifende Aufgaben der Versorgungsverwaltung, Umsetzung arbeitspolitischer Förderprogramme;
  • Aufgaben des Integrationsamtes nach dem SGB IX, Durchführung der Kriegsopferfürsorge;
  • Orthopädische Hilfsmittelversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz;
  • Aufgaben und Leistungen als überörtlicher Träger nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz;
  • Aufgaben des sozialen Entschädigungs- und des Schwerbehindertenrechts sowie des Bundes- und des Landeserziehungsgeldgesetzes, Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Förderprogramme;
  • Überwachung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf den Gebieten des technischen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit für Arbeitnehmer und Verbraucher sowie Beratung der Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten.

zurück zur letzten Seite

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut