Behörden / Institutionen
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit besteht seit dem 01.01.2006 das Landesamt für
Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) als obere Landesbehörde. Das LAGuS setzt sich zusammen aus der
Zentralabteilung und fünf Fachabteilungen, in denen die nichtministeriellen Aufgaben des Landes in den Bereichen Jugend
und Familie, Gesundheit, Soziales Versorgung, Arbeitsschutz und technische Sicherheit sowie Arbeitsmarkförderung
bearbeitet werden.
Wesentliche Aufgaben des LAGuS sind:
- Beratung des SM und anderer Behörden, insbesondere der Gesundheitsämter auf dem Gebiet der Hygiene und des
sonstigen Gesundheitsschutzes, überörtliche Entscheidungsvorbereitung zu Fragen der Epidemiologie und Kommunalhygiene
sowie der Umweltmedizin, Krankenhausüberwachung und von genetischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen, Durchführung
von mikrobiologischen sowie chemischen Messungen und Untersuchungen für Gesundheitsämter und andere Behörden,
Mitwirkung bei der Gesundheitsberichtserstattung, der Verhütung übertragbarer Krankheiten und der
Gesundheitsförderung;
- Prüfungen für die Berufe des Gesundheitswesens, Erlaubnisse zur Führung von Berufsbezeichnungen für die
Gesundheitsfachberufe, AiP-Erlaubnisse;
- staatliche Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und nichtaktiven Medizinprodukten:
- Aufsicht über die Versorgungsämter, übergreifende Aufgaben der Versorgungsverwaltung, Umsetzung arbeitspolitischer
Förderprogramme;
- Aufgaben des Integrationsamtes nach dem SGB IX, Durchführung der Kriegsopferfürsorge;
- Orthopädische Hilfsmittelversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz;
- Aufgaben und Leistungen als überörtlicher Träger nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz;
- Aufgaben des sozialen Entschädigungs- und des Schwerbehindertenrechts sowie des Bundes- und des
Landeserziehungsgeldgesetzes, Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Förderprogramme;
- Überwachung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf den Gebieten des technischen, sozialen und medizinischen
Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit für Arbeitnehmer und Verbraucher sowie Beratung der Arbeitgeber bei der
Erfüllung ihrer Pflichten.
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