Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 ins Leben gerufen. Mit ESF-Mitteln werden Arbeitsplätze geschaffen und Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung unterstützt. Die Programme tragen dazu bei, Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie.
Das Ministerium für Soziales und Gesundheit ist für neun ESF-Programme zuständig. Dazu zählen unter anderem Personalkostenzuschüsse für Jugend- und Schulsozialarbeiter, die Förderung von Integrationsprojekten und Produktionsschulen sowie die Unterstützung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben. Ebenso fördert das Ministerium für Soziales und Gesundheit durch den ESF das Freiwillige Soziale Jahr und die Jugendberufshilfe.
Finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind. Die Vergabe richtet sich nach Kriterien, die in den ESF-Richtlinien und den ESF-Förderprogrammen des Bundes und der Länder festgelegt sind.