Nach einem erfolgten Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt und eventueller Wegweisung des Täters oder der Täterin bzw. Aussprechen eines Betretungsverbotes (nach § 52 SOG) erhält die Interventionsstelle von der Polizei die Kontaktdaten des Opfers. Auch in Fällen von Beziehungs- oder Trennungsstalking übermittelt die Polizei nach einem Einsatz die Kontaktdaten an die zuständige Interventionsstelle. Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstellen nehmen Kontakt zum Opfer auf und bieten Beratung an. Zur Krisenintervention gehört das Erstellen einer Gefährdungsprognose, eines persönlichen Sicherheitsplans, das Prüfen und Einleiten rechtlicher Maßnahmen und die psychosoziale Beratung.
An alle fünf Interventionsstellen sind spezielle Kinder- und Jugendberatungsstellen angegliedert, die von häuslicher Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen spezielle, altersgerechte Unterstützung und Hilfe anbieten.