Das Ministerium für Soziales und Gesundheit ist zuständig für Grundsatzfragen und Angelegenheiten des Arzneimittel-, Apotheken-, Betäubungsmittel- und Transfusionswesens. Für die Überwachung des Arzneimittel-, Apotheken-, Betäubungsmittel- und Transfusionsgesetzes ist die Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (AMÜSt) zuständig. Anträge z. B. für Apothekenbetriebserlaubnisse, Krankenhausversorgungsverträge, Heimversorgungsverträge, Versandhandelserlaubnisse, Herstellungs- bzw. Einfuhrerlaubnisse sowie Anzeigen gem. § 67 Arzneimittelgesetz sind ebenfalls an die AMÜSt zu senden.