Für die Gesundheitsberichterstattung des Landes werden Daten zur Gesundheit der Mecklenburger und Vorpommern und zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung gesammelt und ausgewertet. Das Ministerium für Soziales und Gesundheit legt dem Landtag regelmäßig – etwa im Abstand von zwei bis drei Jahren – einen Bericht zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung vor.
Die Länder haben sich auf einen Katalog mit verschiedenen Indikatoren verständigt, die in die Gesundheitsberichte einfließen sollen. Darin werden demographische Angaben festgehalten, ferner Zahlen zum Gesundheitszustand der Bevölkerung (Mortalität und Morbidität), die für die Gesundheit relevanten Verhaltensweisen, Gesundheitsrisiken, Zahlen zum Gesundheitswesen und dessen Einrichtungen, zur Inanspruchnahme von Leistungen, zu Berufen und Beschäftigtenzahlen im Gesundheitswesen sowie zu Ausgaben und Finanzierung. Mecklenburg-Vorpommern erfasst derzeit rund 170 Indikatoren.
Krebserkrankungen werden im Gemeinsamen Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen erfasst. Die Daten werden in verschlüsselter Form gespeichert und ausgewertet, um wichtige Informationen über Ursachen, Entwicklung und Vorbereitung der verschiedenen Krebsarten zu gewinnen. In Mecklenburg-Vorpommern sind alle Ärzte zur Meldung verpflichtet.
Liste der verfügbaren Indikatoren (Inhaltsübersicht Stand 18.01.2010)
Themenfeld 2: Bevölkerungsspezifische Rahmenbedingung
Themenfeld 3: Gesundheitszustand
Themenfeld 4: Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen
Themenfeld 6: Einrichtungen des Gesundheitswesens
Themenfeld 7: Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung
Themenfeld 8: Beschäftigte im Gesundheitswesen
Themenfeld 9: Ausbildung im Gesundheitswesen