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Der öffentliche Gesundheitsdienst

Ziel des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und zu schützen. Seine Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg Vorpommern und werden wahrgenommen von den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Land. Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind das Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie die Gesundheitsämter.

Zu den wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes gehören:

  • Mitwirkung an einer gesundheitsgerechten Gestaltung der Lebens- und Umweltbedingungen,
  • Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes,
  • Schutz und Förderung der Kindergesundheit, Schulgesundheitspflege,
  • Beratung und Betreuung in gesundheitlichen Fragen sowie Vermittlung von Gesundheitshilfen,
  • Überwachung von Einrichtungen in Bezug auf die Einhaltung hygienischer und gesundheitsrechtlicher Vorschriften,
  • Überwachung der Trink- und Badewasserhygiene,
  • Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten,
  • Durchführung der öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen,
  • Überwachung der beruflichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens,
  • Erstellung von amtsärztlichen Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen, soweit solche gesetzlich vorgeschrieben sind.

Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3
Referat 350
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Referatsleiter
Ralf Iwohn

Telefon: 0385-588 9312
Fax: 0385-588 9063
E-Mail: Ralf.Iwohn@sm.mv-regierung.de

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