Akut oder chronisch psychisch Erkrankte haben ein Recht auf Hilfe und Schutz nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (PsychKG M-V). Sie haben einen Rechtsanspruch auf vorsorgende und nachsorgende Hilfen. Dazu sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sozialpsychiatrische Dienste eingerichtet.
Daneben erhalten psychisch kranke Menschen Hilfen bei den niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie bei Psychotherapeuten. Wenn intensivere medizinische Behandlungen erforderlich sind, wird der Betroffene in eine Tagesklinik oder eine vollstationäre Klinik aufgenommen. Gegenwärtig gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 1.032 Betten sowie 200 tagesklinische Plätze zur Behandlung von Erwachsenen und 169 Betten sowie 75 tagesklinische Plätze für Kinder und Jugendliche.
Psychisch kranke Menschen, die über längere Zeit Betreuung benötigen, können Angebote in 100 psychosozialen Einrichtungen mit 1.910 Plätzen in Anspruch nehmen. Im Einzelnen handelt es sich um