Der Strahlenschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz vor ionisierender Strahlung beim Umgang mit radioaktiven Stoffen im nicht kerntechnischen Bereich sowie beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen vor allem in Medizin, aber auch in Technik und Forschung. Der Strahlenschutz in der Medizin schließt das Personal und auch die Patienten ein. Das Land arbeitet dabei eng mit der Ärztlichen Stelle bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zusammen.
Die wichtigsten Rechtsvorschriften sind die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung, die beide auf dem Atomgesetz basieren. Zu diesen Verordnungen gibt es zahlreiche Richtlinien.