Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns setzt sich für ein gleichberechtigtes Verhältnis zwischen den Geschlechtern in allen Lebens- und Arbeitsbereichen ein und will die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben weiter verbessern. In der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 wurde die Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als Querschnittsziel festgeschrieben: sowohl in den Operationellen Programmen "Europäischer Sozialfonds für Mecklenburg-Vorpommern" (ESF) und "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern" (EFRE) als auch im "Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern" (ELER). Dies erfolgt einerseits durch die Anwendung von Gender Mainstreaming bei der Programmerarbeitung, -umsetzung und -evaluation. Andererseits werden spezifische Maßnahmen ergriffen, die der Teilung am Arbeitsmarkt entgegenwirken und dazu beitragen, die Potenziale von Frauen und Männern für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Entwicklung des Landes zu nutzen. Solche Maßnahmen zielen z. B. auf die Erhöhung des Anteils von Frauen in naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen, in der Wissenschaft und in der Wirtschaft sowie in Führungspositionen und zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben ab. Der Landesfrauenrat MV e.V. ist Mitglied im Begleitausschuss zu den EU-Strukturfonds und dem EPLR. Mit den Fachstellen in seiner Trägerschaft KVL.MV (Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben in MV) und IMPULS MV (Regionalstellen zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt) wird dieser Prozess landesweit unterstützt.