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Gleichstellung von Frauen und Männern

In der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns ist die Gleichstellung von Männern und Frauen als Staatsziel verankert: "Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung" (Art. 13 Verfassung Mecklenburg-Vorpommern). Um dieses Ziel zu erreichen, findet zum einen dort, wo Frauen benachteiligt sind, eine aktive Frauenförderung und die Beseitigung diskriminierender Rahmenbedingungen und Regelungen statt. Zum anderen sollen künftige Benachteiligungen von Frauen oder Männern gegenüber dem anderen Geschlecht verhindert werden, indem bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Anfang an darauf geachtet wird, welche Auswirkungen sie auf das eine und das andere Geschlecht haben (Prinzip des Gender-Mainstreaming).

Um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen zu fördern und zu gewährleisten, ist sie als Querschnittsaufgabe sämtlicher Ressorts der Landesregierung festgeschrieben. Die jeweiligen gleichstellungspolitischen Schwerpunkte haben die Ressorts in der Gleichstellungskonzeption der Landesregierung festgelegt.

Entsprechend des Gleichstellungsgesetzes des Landes werden in jeder Dienststelle, in der eine Personalvertretung oder ein Richterrat zu wählen ist, eine Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin gewählt. Sie fördert und begleitet die Durchführung des Gleichstellungsgesetzes in der Dienststelle. In den Kreisen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern werden Gleichstellungsbeauftragte gemäß den §§ 41, 118, 142 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hauptamtlich tätig. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten arbeiten eng mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zusammen und haben sich in einer Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zusammengeschlossen.


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Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
FG 1
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Dr. Birgit Gabler

Telefon: 0385-588 9080

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