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Die gezielte individuelle Förderung

Allgemeine Grundlagen, Fragen und Antworten zur inhaltlichen Ausgestaltung und Durchführung der gezielten individuellen Förderung und deren Finanzierung

Das Land gewährt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zur Weiterleitung an die Träger von Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen eine jährliche Zuweisung in Höhe von 5.000.000 Euro. Diese Zuweisung ist für die gezielte individuelle Förderung von Kindern nach § 1 Absatz 6 des Kindertagesförderungsgesetzes einzusetzen.

Um die Ausgestaltung und Durchführung des Verfahrens zu unterstützen werden im Folgenden einige Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Zielstellung formuliert. Dabei werden häufig gestellte Fragen aus der Praxis aufgegriffen und durch entsprechende Empfehlungen untersetzt.

Grundlage ist die Verordnung über die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung der individuellen Förderung nach § 1 Absatz 5 und der gezielten individuellen Förderung nach § 1 Absatz 6 sowie deren Finanzierung nach § 18 Absatz 5 und 6 Satz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (BeDoVO M-V).  

Dokumente und Publikationen

Sonstige Dokumente

Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2
Referat 220
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Referatsleiterin
Claudia Weber

Telefon: 0385-588 9220
Fax: 0385-588 9022
E-Mail: Claudia.Weber@sm.mv-regierung.de

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