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Verpflegung

Good - Practice - Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerpunkt: Vollwertige und gesunde Verpflegung von Kindern in Kindertageseinrichtungen während der gesamten Betreuungszeit

Kindertageseinrichtungen, die bereits erfolgreich ihre Verpflegungsangebote optimiert haben, sollen als Good – Practice – Einrichtungen andere Kindertageseinrichtungen bei der Etablierung des gesetzlichen Anspruchs (vgl. § 10 Absatz 1a KiföG M-V) einer vollwertigen und gesunden Verpflegung von Kindern während der gesamten Betreuungszeit unterstützen. Das Erfahrungswissen, das bisher im Prozess dieser Ausrichtung vom Team der Kindertageseinrichtung gesammelt werden konnte, soll an andere interessierte Kindertageseinrichtungen weitergegeben werden. Die Vermittlung von praktischem Wissen und die Weitergabe von Erfahrungen mit dem eigenen Verpflegungskonzept steht bei den Good – Practice - Einrichtungen im Vordergrund.

Welche Aufgaben soll eine Good - Practice - Einrichtung erfüllen?

Die Good – Practice - Einrichtung

  • erklärt sich zur Durchführung von Hospitationen (z. B. in Form von Fachnachmittagen bzw. – Vormittagen) Gesprächen bzw. Beratungen anderer Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des eigenen Verpflegungskonzepts bereit,
  • steht dem Ministerium für Soziales und Gesundheit für die Mitwirkung an Fachtagungen o. ä. zur Verfügung,
  • erarbeitet zum Jahresende 2011 einen Sachbericht, der auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht werden kann,
  • ist zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und Evaluation (in Form eines Fragebogens) und
  • zur Kooperation mit anderen Einrichtungen im Setting Kindertageseinrichtungen bereit.

Auswahl von Good – Practice - Einrichtungen

Die Auswahl von Good – Practice – Einrichtungen erfolgte durch die Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung M-V in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und dem Landesjugendamt nach folgenden Qualitätskriterien:

  1. Vorhandensein eines schlüssigen und nachvollziehbaren Verpflegungskonzepts und die Bereitschaft, sich in größerem Umfang öffentlich zu präsentieren sowie die praktische Umsetzung an interessierte Einrichtungen weiterzugeben (z. B. Thementage, Hospitationen, Infoveranstaltungen, Werkstattgespräche, Internetportal).
  2. Die Verpflegung in der Kindertageseinrichtung erfüllt den gesetzlichen Anspruch und orientiert sich an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. „Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“.
  3. Das gesamte Team der Kindertageseinrichtung, einschließlich der Kinder, Eltern, der Träger der Einrichtung und die Fachberaterin stehen sowohl hinter dem Verpflegungskonzept, der Bewerbung zur Good – Practice - Einrichtung und unterstützen gemeinsam dessen Umsetzung.

Für das Jahr 2011 wurden folgende Good – Practice – Einrichtungen ausgewählt:

1. Zum Schwerpunkt: Vollverpflegung – mit eigener Küche, d. h. die Zubereitung aller 
    Mahlzeiten erfolgt in der Kindertageseinrichtung:

Kindertageseinrichtung der Gemeinde Rastow „Lütte Swölken“
Neue Straße 6 in 19077 Rastow
Leiterin: Frau Monika Bolt
Telefon: 03868 / 298

2. Zum Schwerpunkt: Vollverpflegung - Fremdbewirtschaftung, d. h. alle Mahlzeiten werden 
    von einem Anbieter bereit gestellt:

DRK Kita „Die jungen Weltentdecker“
Friedrich-Belg-Straße 24 in 23936 Grevesmühlen
Leiterin und Fachberaterin: Frau Kati Jetter
Telefon: 03881 / 71 00 95
E-Mail: jetter.kati@drk-nwm.de

3. Zum Schwerpunkt: Vollverpflegung – Mischsystem, d. h. das Mittagessen wird 
    angeliefert, die Zwischenverpflegung wird selbst zubereitet:

Integrative ASB Kindertagesstätte "Sonnenblume"
Neue Dorfstraße 5 in 18196 Dummerstorf
Leiterin: Frau Dinnebier
Telefon: 038208 / 60715
E-Mail: kita-dummerstorf@asb-warnow.de

Förderung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V

Gemäß § 18 Absatz 8 KiföG M-V hat das Land die Möglichkeit nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans auf Antrag Modellvorhaben, die den Zielstellungen des § 1 in besonderer und innovativer Weise Rechnung tragen, zu fördern.
Den ausgewählten Good – Practice – Einrichtungen werden erstmals für den Zeitraum April bis Dezember 2011 jeweils 3.000 EURO zur Umsetzung der vorbenannten Zielstellung zur Verfügung gestellt.

Interessierte können sich zum Erfahrungsaustausch direkt an die o. g. Good – Practice – Einrichtungen wenden und mit der Leiterin bzw. Projektleiterin ihre Fragen für eine individuelle Konsultation zu dem in der Good – Practice – Einrichtung vorgehaltenem Vollverpflegungskonzept besprechen.

Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2
Referat 220
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Referatsleiterin
Claudia Weber

Telefon: 0385-588 9220
Fax: 0385-588 9022
E-Mail: Claudia.Weber@sm.mv-regierung.de

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