Das Ministerium für Soziales und Gesundheit hat eine Sammel-Haftpflichtversicherung und eine Sammel-Unfallversicherung abgeschlossen, die ehrenamtlich Tätige versichert, die nicht anderweitig abgesichert sind. Der Versicherungsschutz besteht für diejenigen Personen, die ihre Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ausüben bzw. deren Tätigkeit von Mecklenburg-Vorpommern ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitenden Veranstaltungen, Aktionen usw.).
Der Haftpflichtversicherungsschutz greift für Tätigkeiten in rechtlich unselbständigen Strukturen. Insofern werden Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen usw. nicht aus der Verantwortung entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, d. h., eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadensfall vorleistungspflichtig.
Die Sammel-Unfallversicherung gewährt ehrenamtlich/freiwillig Engagierten Versicherungsschutz. Voraussetzung ist auch hier, dass diese das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern ausüben bzw. dass deren Engagement von Mecklenburg-Vorpommern ausgeht. Der Versicherungsschutz besteht auch für Ehrenamtliche, die in rechtlich selbstständigen Strukturen engagiert sind.
Eine gesonderte Anmeldung zur Inanspruchnahme der Versicherungen ist für Initiativen, Gruppen oder Projekte nicht erforderlich. Im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz können sich die Betroffenen direkt an den betreuenden Versicherungsdienst wenden.
Klingenbergstraße 4
32758 Detmold
| Telefon: | 05231-603 121 |
| Fax: | 05231-603 197 |
| E-Mail: | ehrenamt@ecclesia.de |
| Webseite: | www.ecclesia.de |
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4
Referat 420
Fr.-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
| Telefon: | 0385-588 9420 |
| Fax: | 0385-588 9046 |
| E-Mail: | Ralf.Luedemann@sm.mv-regierung.de |