Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) können junge Menschen absolvieren, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es ist eine Möglichkeit, sich für andere einzusetzen. Einige nutzen das FSJ, um schon mal in einen Beruf hineinzuschnuppern. Das gilt zum Beispiel für Pflegeberufe. Die meisten Teilnehmer des FSJ aus Mecklenburg-Vorpommern überbrücken damit außerdem die Zeit zwischen verschiedenen Ausbildungsabschnitten – etwa zwischen Schule und Berufsausbildung oder Schule und Studium.
Der freiwillige Dienst kann in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet werden. Die Teilnehmer können unter anderem Erfahrungen sammeln in der Wohlfahrtspflege (z.B. beim Roten Kreuz), der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. in einem Kinderheim), der Jugendarbeit (z.B. in einem Jugendclub), der Gesundheitspflege (z.B. in einer Sozialstation), oder bei Arbeit in Kultureinrichtungen (z.B. in einer Gedenkstätte). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes Taschengeld, Urlaub und ggf. Unterkunft und Verpflegung; außerdem besteht Sozialversicherungsschutz.
Das Freiwillige Soziale Jahr wird in der Regel bis zur Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Bei einem Dienst im Inland besteht die Möglichkeit, den Dienst um bis zu sechs Monate zu verlängern. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die vor allem bei Behörden und Ausbildungsstätten als Nachweis dient.