Das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz) ist im August 2006 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können und so weit wie möglich selbst über ihr Leben bestimmen können.
Vom Gesetz her sind alle Behörden des Landes und auch der Kommunen verpflichtet, sich für die Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Sie müssen auf die Barrierefreiheit und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hinwirken. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz enthält deshalb unter anderem Regelungen zu Zielvereinbarungen. Danach können zum Beispiel zwischen Landesverwaltungen und Kommunen Vereinbarungen getroffen werden, wonach bestimmte Erleichterungen für behinderte Menschen – wie etwa barrierefreie Zugänge – bis zu einem bestimmten Zeitpunkt möglichst flächendeckend eingerichtet werden sollen. Im Gesetz wird außerdem festgelegt, dass sich das Land für mehr Einfluss der Vereine und Verbände sowie der Selbsthilfeorganisationen einsetzen will. Wichtig ist auch der Anspruch auf Gebärdensprache und Kommunikationshilfen in bestimmten Situationen – so werden beispielsweise Gebärdensprachdolmetscher bezahlt, wenn sie als Übersetzer bei Behörden/Ämtern benötigt werden. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sollen auch bei der Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken stärker berücksichtigt werden - zum Beispiel müssen Wahlunterlagen auch in Blindenschrift vorliegen. Barrierefreie Informationstechnik – dazu zählen Internetangebote, die auf behinderte Menschen zugeschnitten sind – sollen schrittweise eingeführt werden.
Näheres hierzu ist in den Landesverordnungen zu Kommunikationshilfen, zu Barrierefreien Dokumenten und zu Barrierefreier Informationstechnik (jeweils vom 17. Juli 2007) geregelt.