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Das Pflegewohngeld

Die Kosten für einen Heimplatz, die ein Pflegebedürftiger zu tragen hat, setzen sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Kosten für Pflege und Investitionskosten. Zu den Investitionskosten zählen unter anderem Aufwendungen für Renovierung, Umbau oder auch Modernisierung. Sie können je nach Heim unterschiedlich hoch ausfallen. In Pflegeheimen, die in den vergangenen Jahren mit öffentlichen Geldern neu gebaut oder saniert wurden, sind die Investitionskosten geringer als in anderen Pflegeheimen.

Das Pflegewohngeld soll diese Unterschiede auffangen, wenn ein Pflegebedürftiger ein geringes Einkommen hat. Bei der Berechnung des Pflegewohngeldes spielen das jeweilige Einkommen des Betroffenen und die Kosten des Heimplatzes eine Rolle.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 238 Pflegeheime mit insgesamt 18.454 Plätzen. Im Dezember 2010 erhielten rund 5.650 Menschen Pflegewohngeld. Durchschnittlich wurden 102,73 Euro monatlich als Zuschuss zu den Investitionskosten gezahlt.

Pflegewohngeld wird in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2004 gezahlt. Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Leistungen – etwa in Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.

Kontakt

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Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
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19061 Schwerin

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Fax: 0385-588 9046
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