Das Persönliche Budget soll Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Sie sollen so weit wie möglich selbst über ihr Leben bestimmen können. Menschen mit Behinderungen können mit dem Persönlichen Budget selbst bestimmen, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Ab 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungsart.
Leistungen zur Teilhabe – wie etwa die Betreuung eines Rollstuhlfahrers in seinen eigenen vier Wänden – werden bislang von einem bestimmten Rehabilitationsträger organisiert und finanziert. Dabei hat der Mensch mit Behinderungen nur geringen Einfluss darauf, wer den Auftrag erhält und wann derjenige kommt. Mit dem Persönlichen Budget soll sich das ändern: Der Betroffene bekommt eine monatliche Summe zur Verfügung gestellt und kann sich dann aussuchen, von wem und zu welchen Zeiten er Hilfe bekommen will.
Die Landesregierung begleitet die Einführung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets in Mecklenburg-Vorpommern durch intensive Gespräche mit den Interessenverbänden und den Rehabilitationsträgern. Dazu gehört auch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Behindertenverbände, der Rehabilitationsträger und der Landesregierung, die unter der Moderation des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales "Empfehlungen zur Umsetzung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets in Mecklenburg-Vorpommern" erarbeitet hat.
In einem neuen Hörbuch wird unter anderem dargelegt, was das Persönliche Budget ist und wie man es beantragt. In Fallbeispielen werden Menschen vorgestellt, die das Persönliche Budget bereits nutzen. „Ich freue mich, das Hörbuch nun der Öffentlichkeit barrierefrei präsentieren zu können. Es ist ein weiterer Schritt zu einer inklusiven Gesellschaft“, sagte Sozialministerin Manuela Schwesig.
Im Nordosten gibt es rund 300.000 Menschen mit einem Behinderungsgrad von mehr als 20 Prozent.
Den Inhalt der einzelnen Kapitel können Sie sich hier anhören.