Das Seniorenmitwirkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist im August 2010 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden die Vertretungs- und Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren in unserem Land gestärkt und ihre aktive Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gefördert. In diesem Zusammenhang werden auf Landesebene vor allem die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Landesseniorenbeirats gesetzlich geregelt.