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Nichtraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern

Am 11. Juli 2007 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Es sieht ein Rauchverbot in Behörden, dem Landtag, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Hochschulen, Krankenhäusern, Sport- und Kulturstätten, Flug- und Fährhäfen sowie in Reha-Einrichtungen und Heimen vor. Vom 1. Januar 2008 an werden auch die Gaststätten im Nordosten rauchfrei sein. Abgetrennte Raucherräume sind möglich.

„Mecklenburg-Vorpommern will Gesundheitsland Nr. 1 werden – ein umfassender Nichtraucherschutz ist ein wichtiger Schritt dazu“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Erwin Sellering (SPD). „Wir sind eines der ersten Bundesländer, die den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz konsequent umgesetzt haben."

Die wichtigsten Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz, Ansprechpartner und weiterführende Angebote finden Sie im Katalog der am häufigsten gestellten Fragen - FAQ.


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Hausanschrift

Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3
Referat 330
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Referatsleiterin
Dr. Sibylle Scriba

Telefon: 0385-588 9300
Fax: 0385-588 9035
E-Mail: Sibylle.Scriba@sm.mv-regierung.de

Zusatzinformationen

externer Link zu www.buendnis-fuer-kinder.de
Aktionsbündnis für Gesundheit MV

Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut