Am 11. Juli 2007 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Es sieht ein Rauchverbot in Behörden, dem Landtag, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Hochschulen, Krankenhäusern, Sport- und Kulturstätten, Flug- und Fährhäfen sowie in Reha-Einrichtungen und Heimen vor. Vom 1. Januar 2008 an werden auch die Gaststätten im Nordosten rauchfrei sein. Abgetrennte Raucherräume sind möglich.
„Mecklenburg-Vorpommern will Gesundheitsland Nr. 1 werden – ein umfassender Nichtraucherschutz ist ein wichtiger Schritt dazu“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Erwin Sellering (SPD). „Wir sind eines der ersten Bundesländer, die den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz konsequent umgesetzt haben."
Die wichtigsten Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz, Ansprechpartner und weiterführende Angebote finden Sie im Katalog der am häufigsten gestellten Fragen - FAQ.
Am 11. Juli 2007 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Es sieht ein Rauchverbot in Behörden, dem Landtag, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Hochschulen, Krankenhäusern, Sport- und Kulturstätten, Flug- und Fährhäfen sowie in Reha-Einrichtungen und Heimen vor. Vom 1. Januar 2008 an werden auch die Gaststätten im Nordosten rauchfrei sein. Abgetrennte Raucherräume sind möglich.
Vom 17. Dezember 2009
Die wichtigsten Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz, weiterführende Angebote und die Ansprechpartner finden Sie im Katalog der am häufigsten gestellten Fragen.
Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3
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Dr. Sibylle Scriba
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