Am 11. Juli 2007 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Es sieht ein Rauchverbot in Behörden, dem Landtag, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Hochschulen, Krankenhäusern, Sport- und Kulturstätten, Flug- und Fährhäfen sowie in Reha-Einrichtungen und Heimen vor. Vom 1. Januar 2008 an werden auch die Gaststätten im Nordosten rauchfrei sein. Abgetrennte Raucherräume sind möglich.
Vom 17. Dezember 2009
Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften vom 10. Juli 2006 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 860 - 8)
Videofilm im Internet:
Das Gesetz kann hier auch als Gebärdenfilm angesehen werden.