Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung uns Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern führt ein Tarifregister. Es werden Tarifverträge registriert, die für den räumlichen Geltungsbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern gültig sind.
Beim Tarifregister werden folgende Auskünfte erteilt:
Eine Verpflichtung, Auskunft über den Inhalt von Tarifverträgen zu geben, besteht nicht. Anfragen über einzelne Regelungsgegenstände eines Tarifvertrages werden jedoch beantwortet.
Beim Tarifregister werden generell keine Auskünfte erteilt
Da Tarife nicht für Berufe oder Tätigkeiten, sondern für Wirtschaftsbereiche / Branchen abgeschlossen werden, ist für eine mögliche Tarifauskunft die Angabe des Wirtschaftsbereiches/Branche unbedingt erforderlich.
Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, werden vom Tarifregister des Landes Mecklenburg-Vorpommern keine Tarifverträge weitergegeben. Rechtsberatung darf aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nicht gegeben werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie an sonstige dafür autorisierte Stellen. Wenn Sie Mitglied sind, können Sie sich auch an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband wenden.
Ein gesetzlicher Anspruch auf die tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen nach dem Tarifvertragsgesetz besteht nur wenn,
vorausgesetzt, dass das betreffende Arbeitsverhältnis auch unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt.
Nach § 8 Tarifvertragsgesetz (TVG) ist jeder tarifgebundene Arbeitgeber verpflichtet, die für seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Tarifgebundene Arbeitnehmer erhalten den Tarifvertrag über ihre Gewerkschaft.
Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge können von den betroffenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegen Erstattung der Selbstkosten bei den Tarifvertragsparteien angefordert werden
(§ 9 Durchführungsverordnung zum Tarifvertragsgesetz).
Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarife wird vierteljährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt. Dieses steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Download zur Verfügung (siehe unter Links zum Thema).
Tarifverträge, z. B. für den öffentlichen Dienst und das Baugewerbe, sind im Buchhandel erhältlich.
Tarifliche Ausbildungsvergütungen im Land Mecklenburg-Vorpommern
Die unter sonstige Dokumente aufgeführte Übersicht auf dieser Seite enthält die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Mecklenburg-Vorpommern für die wichtigsten Tarifbereiche und Branchen.
Die Höhe der Ausbildungsvergütungen wurde aus den im Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern vorliegenden Tarifverträgen entnommen.
Ein Rechtsanspruch auf tarifliche Ausbildungsvergütungen besteht nur für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien, bei Vorliegen eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages oder bei einzelvertraglicher Abrede über einen bestimmten Tarifvertrag. Die Aktualität dieses Verzeichnisses richtet sich nach dem Eingang der Tarifverträge.
Kontakt:
Das Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern wird geführt beim
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales
Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Arbeit, Referat IX 500
19048 Schwerin
Ansprechpartnerin:
Frau Diana Petrak
Sie haben die Möglichkeit, in das Tarifregister Einsicht zu nehmen. Vor einem Besuch wird darum gebeten, einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer zu vereinbaren.
Telefonisch ist das Tarifregister zu erreichen unter
Tel.-Nr.: 0385 / 588-9599
montags bis freitags von 10.00 bis 11.30 Uhr.
Ihre Anfragen können Sie auch
senden.