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Aufgaben der Staatskanzlei

Die Staatskanzlei unterstützt den Ministerpräsidenten dabei, seine Amtgeschäfte zu führen. Sie ist sozusagen das "Ministerium" des Ministerpräsidenten. Ihr Leiter ist der Chef der Staatskanzlei im Range eines Staatssekretärs.

Die Staatskanzlei setzt die politischen Richtlinien und Vorhaben des Ministerpräsidenten um und koordiniert die Fachressorts (Ministerien). Sie unterstützt den Ministerpräsidenten dabei, die Kabinettsgeschäfte zu führen. Ebenso arbeitet sie ihm bei Staatsgeschäften und Repräsentationsaufgaben zu, zum Beispiel in protokollarischen und konsularischen Angelegenheiten, bei der Pflege der internationalen Beziehungen sowie Ordens- und Gnadensachen.

Ferner ist die Staatskanzlei zuständig für die Beziehungen des Landes zu anderen Bundesländern, zum Bund und zur Bundesregierung. Sie bereitet die Konferenz der Ministerpräsidenten und das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat vor. Ihr Arbeitsbereich umfasst die europäischen und auswärtigen Angelegenheiten des Landes, wobei sie von ihrem Informationsbüro bei der Europäischen Union in Brüssel unterstützt wird.

Die Staatskanzlei ist Rechtsaufsichtsbehörde für die Landesrundfunkzentrale und übt gemeinsam mit den anderen Staatsvertragsländern die Rundfunkaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Weiterhin ist sie zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung.



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