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Europäische und internationale Angelegenheiten

Mecklenburg-Vorpommern ist - wie auch die anderen deutschen Länder - in ein enges Geflecht von Mitwirkungsrechten und -möglichkeiten in der Europäischen Union eingebunden.

Die Revision der europäischen Verträge durch den Vertrag von Maastricht ordnete 1993 die innerstaatlichen Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern neu. Die Informations-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Länder in EU-Angelegenheiten sind im Einzelnen geregelt: In Artikel 23 des Grundgesetzes (GG), dem hierzu verabschiedeten "Gesetz über die Ausübung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates aus dem Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" sowie einer gesonderten Bund-Länder-Vereinbarung.


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Abteilung 3 - Europa und internationale Angelegenheiten
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Fax: 0385-588 1079
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